Interfraktioneller Antrag: Compliance-Gutachten

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Die Medienberichte über die Immobiliengeschäfte des Stadtkämmerers und insbesondere die Aussagen des Compliance-Fachmanns Prof. Hansrudi Lenz haben einen starken Verdacht begründet, dass solche Geschäfte für einen Beamten in dieser Stellung nicht mit bestehendem Recht und/oder allgemein anerkannten Compliance-Richtlinien vereinbar sein könnten.

Die Unterzeichner beantragen deshalb als Dringlichkeitsantrag nach der GO und zum Sofortentscheid:

Die Stadt Würzburg beauftragt ein externes Gutachten, dass insbesondere folgende Fragen beantwortet:

  1. Welche grundsätzlichen Überlegungen / Rechtsvorschriften gibt es für kommunale Mitarbeiter hinsichtlich Compliance Regelungen und der Ausübung von bezahlten und unbezahlten Nebentätigkeiten
  2. Welche Anforderungen sind insbesondere an Mitarbeiter der oberen Führungsebenen zu stellen
  3. Welche Regelungen gibt es in anderen Kommunen bzw. Bundesländern bzw. auf Bundesebene
  4. Ist eine Tätigkeit für einen Finanz- und Liegenschaftsreferenten im Bereich einer privaten Immobilienfirma zulässig?
  5. Ist es angezeigt/geboten, dass ein Mitarbeiter der oberen Führungsebene einer Kommune bei Bauanträgen seiner privaten Gesellschaft seine Gesellschaftsbeteiligung kenntlich macht?
  6. Wie eng ist die Regelung in der „Dienstanweisung zur Korruptionsprävention der Stadt Würzburg“ auszulegen, dass jeder Anschein einer Vermischung/Vorteilsnahme von beruflichen und privaten Tätigkeiten vermieden werden muss?
  7. Wie ist ein Vorgang zu werten, bei dem ein an einen privaten Investor verkauftes Objekt/Grundstück innerhalb eines Jahres an die Gesellschaft eines kommunalen Mitarbeiters bzw. eines Mitarbeiters der obersten Führungsebene der Kommune weiterverkauft wird.
  8. Inwieweit scheint es geboten oder rechtlich zwingend, dass der Dienstherr einer Kommune von sich aus die o.g. Fragestellungen bei Geschäftstätigkeiten seiner Mitarbeiter bzw. der oberen Führungsebene prüfen und bewerten lässt.
  9. Kann ausgeschlossen werden, dass Dritte, insbesondere die Geschäftspartner der GbR DGS, Vorteile bei der Vergabe von Grundstücken und Immobilien durch die Stadt Würzburg hatten?

Über die Auswahl des Gutachters und die Auftragsvergabe an den Gutachter entscheidet der Stadtrat. Hierfür bereitet die Verwaltung eine Vorlage vor. Das Gutachten wird dem Stadtrat spätestens bis 31.12.2023 vorgelegt und durch den Gutachter erörtert. Die Kosten werden aus dem laufenden Haushalt finanziert.

Begründung für die Dringlichkeit:
Erst in der Stadtratssitzung vom 13.7.2023 und im Interview des Oberbürgermeisters vom 15.7. wurden Erkenntnisse / Sachverhalte deutlich, die eine Nachbearbeitungszeit erforderlich machten und somit eine rechtzeitige Antragsstellung für eine inhaltliche Befassung unmöglich machten. Die Thematik ist von solcher Relevanz, dass keine Zeit zu verlieren ist.

Mit freundlichen Grüßen
gez.
R.Binder
für die ÖDP Fraktion

gez.
Alexander Kolbow
für die SPD Fraktion

gez.
Barbara Meyer
für die Fraktion LINKE

gez.
Sandra Vorlova
für die Fraktion GRÜNE

gez.
Joachim Spatz
für die FDP/Bürgerforum Fraktion