DRINGLICHKEITSANTRAG zur Stadtratssitzung am 11.2.2021: Stufenplan aus dem Lockdown

Der folgende Antrag wird weiterverfolgt:

Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung unter Bezugnahme des § 26 11. BayIfSMV mit der Ausarbeitung eines klaren Lockerungsplanes, der die Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie der Kinder prioritär behandelt und den Bürgerinnen und Bürgern verlässlich kommuniziert, welche Maßnahmen gelten und mit welchen Entwicklungen zu rechnen ist. Darüber hinaus soll die Stadtverwaltung die Staatsregierung dazu auffordern, einen generellen Stufenplan aus dem Lockdown auszuarbeiten und vorzulegen. Dieser Lockerungsplan soll sich an folgenden Stufen orientieren: 

Grundlage der Einteilung der Stufen soll die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner des Coronavirus SARS-CoV-2 im Stadtkreis Würzburg sein. Diese wird jedoch mit einem dynamischen Faktor korrespondieren. Dieser dynamische Faktor berücksichtigt:

  1. eine Ü60-Inzidenz, mit der die Infizierten über 60 Jahre, für die eine besondere gesundheitliche Gefährdung besteht, erfasst werden können;
  2. einen Hospitalisierungsindex, der die Belastung des Gesundheitswesens und insbesondere der Intensivkapazitäten abbildet – mit zunehmender Durchimpfung der Risikogruppen wird die Hospitalisierungsrate fallen;
  3. einen Ausbruchs-Streuungs-Index, der das Ausbruchsgeschehen danach bewertet, ob Cluster- oder diffuse Ausbrüche besonders häufig sind;
  4. die tatsächlichen Kapazitäten des Gesundheitsamtes.

Für die einzelnen Lebensbereiche gelten in den einzelnen Stufen folgende Maßnahmen und Regelungen:

Stufe VI – Akute Gesundheitsnotlage (Inzidenzwert > 200 * dynamischer Faktor):

  • Private Zusammenkünfte eines Haushalts und einer weiteren Person 
  • Hotels und andere Beherbergungsbetriebe sind für touristische Zwecke geschlossen
  • Einzelhandel und Gastronomie sind geschlossen (Außer-Haus-Verkauf und sog. „Click & Collect“ bleiben möglich)
  • Kitas und Schulen sind in Notbetreuung und Distanzunterricht
  • Es müssen Vorbereitungen getroffen werden, dass mündliche und in einem 2. Schritt auch schriftliche Prüfungen bei hohem Infektionsgeschehen auch per Videokonferenz stattfinden können. Zudem muss sichergestellt sein, dass die Prüfungsqualität im Pandemie-Schuljahr weder gesenkt noch erhöht werden darf
  • Hochschulen sind im digitalen Lehrbetrieb; Ausnahmen für praktische Lehrveranstaltungen, wenn sie sonst im WS20/21 nicht wiederholt werden können, sind möglich
  • Fortsetzung der Besuchsregeln in Krankenhäusern oder Pflegeheimen (mit Schnelltests und FFP2-Masken)

Stufe V (Inzidenzwert bleibt stabil 14 Tage < 200 * dynamischer Faktor):

  • Private Zusammenkünfte von zwei Haushalten
  • Kitas können bei Nutzung von Luftfilteranlagen auch eingeschränkten Regelbetrieb ermöglichen
  • Schulen können bei Nutzung von Luftfilteranlagen auch Wechselunterricht ermöglichen
  • Einzelhandel und Gastronomie bleiben geschlossen (Außer-Haus-Verkauf und sog. „Click & Collect“ bleiben möglich)

Stufe IV (Inzidenzwert bleibt stabil sieben Tage < 100 * dynamischer Faktor):

  • Private Treffen von maximal drei Haushalten
  • Regelbetrieb in den Kitas bei Nutzung von Luftfilteranlagen möglich
  • Präsenzunterricht der Jahrgänge 1 bis 6 an den Schulen bei Nutzung von Luftfilteranlagen
  • Wechselunterricht für die Jahrgänge 7 bis 13 bei Nutzung von Luftfilteranlagen möglich
  • Präsenzunterricht in den Abschlussklassen
  • Öffnung körpernaher Dienstleistungen (z.B. Friseure)
  • Einzelhandel und Gastronomie bleiben grundsätzlich geschlossen (Außer-Haus-Verkauf und sog. „Click & Collect“ bleiben möglich, zuzüglich darf der Facheinzelhandel für Kundeneinzelberatung/Personal Shopping nach fester Terminvergabe mit Hygienekonzept öffnen)
  • Menschen in Krankenhäusern oder Pflegeheimen dürfen – getrennt – zwei Besucher empfangen, wenn diese Personen nicht zu einem Haushalt gehören (Beibehaltung der Testpflicht und des Tragens medizinischer Masken)
  • Öffnung von Sportanlagen für den Individualsport im Außenbereich

Stufe III (Inzidenzwert bleibt stabil sieben Tage < 50* dynamischer Faktor):

  • Regelbetrieb in den Kitas
  • Präsenzunterricht der Jahrgänge 1 bis 6
  • Wechselunterricht für die Jahrgänge 7 bis 13
  • Praktische Lehrveranstaltungen an den Hochschulen
  • Präsenzprüfungen an den Hochschulen mit begrenzter Teilnehmerzahl unter Hygieneauflagen
  • Öffnung von kulturellen Einrichtungen, Museen, Gedenkstätten, Galerien u.ä. unter Hygieneauflagen
  • Öffnung des Einzelhandels mit Auflagen (Pflicht zum Tragen medizinischer Masken und Zugangsbeschränkung von zehn Quadratmeter je Person)
  • Öffnung von Hotels und andere Beherbergungsbetriebe für touristische Zwecke mit Hygienekonzepten
  • Öffnung der Gastronomie unter Auflagen (mit Hygienekonzept und Erhebung von Kontaktdaten der Gäste)
  • Öffnung von Fitnessstudios mit Kapazitäts- und Nutzungsbegrenzung
  • Menschen in Krankenhäusern oder Pflegeheimen dürfen zwei Besucher – auch aus getrennten Haushalten – empfangen (Beibehaltung der Testpflicht und des Tragens medizinischer Masken)

Stufe II (Inzidenzwert bleibt stabil 21 Tage < 50 * dynamischer Faktor):

  • Öffnung von Theatern, Konzerthäusern und Kinos für einzelne Schulkohorten
  • Öffnung für Musik- und Kunstschulen unter Hygieneauflagen
  • Ermöglichung von Freiluftveranstaltungen bis 250 Personen unter Hygieneauflagen
  • Zulassung von Sportarten für Sportgruppen für Kinder bis 12 Jahren in festen Kohorten mit maximal zehn Personen bei kontaktarmer Ausübung
  • Öffnung von Sportanlagen für Individualsport im Innenbereich
  • Öffnung von Jugend- und Freizeittreffs mit festen Gruppengrößen
  • Anhebung der Teilnehmerzahl für religiöse Veranstaltungen (mit Hygieneauflagen)

Stufe I (Inzidenzwert bleibt stabil sieben Tage < 35 * dynamischer Faktor):

  • Treffen von bis zu zehn Personen aus mehreren Haushalten (Ausnahmen gelten für Kinder bis 14 Jahre)
  • Vollständiger Regelbetrieb in allen Schulen
  • Präsenzlehr- und Erstsemesterveranstaltungen in Kohorten an Hochschulen
  • Präsenzprüfungen an Hochschulen unter Hygieneauflagen
  • Öffnung von Bibliotheken und Archiven unter Hygieneauflagen
  • Öffnung von Theatern, Konzerthäusern und Kinos (mit Hygienekonzept und Erhebung von Kontaktdaten der Gäste)
  • Ermöglichung von Indoor-Veranstaltungen mit Sitzungscharakter und begrenzter Teilnehmerzahl
  • Öffnung von Bars und Kneipen (mit festen Sitzplätzen für Gäste und Hygienekonzept und Erhebung von Kontaktdaten der Gäste) 
  • Ermöglichung von Kontaktsport bei Bildung fester Gruppen
  • Öffnung von Hallenbädern und Saunen sowie Freizeitparks
  • Sportveranstaltungen können im Profi- wie im Amateurbereich mit begrenzter Zuschauerzahl stattfinden
  • erweiterte Besuchsmöglichkeiten für Pflegeheime und Krankenhäuser (Beibehaltung der Testpflicht und des Tragens medizinischer Masken)

Stufe 0 (Inzidenzwert bleibt stabil sieben Tage < 10 * dynamischer Faktor):

  • Bis aufgrund des Fortschritts des Impfprogramms eine Herdenimmunität der Bevölkerung erreicht ist, bleiben lediglich die Verpflichtungen zum Tragen einer medizinischen Maske und zum Einhalten von Abständen in Kraft.

Für sämtliche Lebensbereiche in den Stufen I bis V gilt, dass von den vorstehenden Regelungen abgewichen werden kann, sofern sämtliche Anwesenden sich vor Ort einem Antigen-Schnelltest unterziehen und dieser negativ ausfällt.
Begründung:

Würzburg benötigt dringend einen Stufenplan, um den Menschen wieder eine Perspektive in der Pandemie zu geben. Nur so können wir langfristig Akzeptanz der Corona-Maßnahmen gewährleisten. 

Würzburg ist seit Ende Oktober 2020 im zweiten Lockdown. Nach mehreren Verschärfungen gelten in allen Bundesländern noch strengere Vorschriften. Kitas und Schulen befinden sich im Notbetrieb, Geschäfte und Restaurants sind flächendeckend geschlossen, Reisen und Kulturveranstaltungen finden seit Monaten nicht statt. Bisher gibt es keine klare Perspektive für eine Wieder-Öffnung des gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens. Die Hoffnung, die die Zulassung erster Impfstoffe vor einem Monat aufkeimen ließ, ist inzwischen durch die schleppende Impfkampagne und Lieferschwierigkeiten getrübt. Vor allem die drohende Ausbreitung von sehr wahrscheinlich ansteckenderen Virus-Mutationen führen uns vor Augen, dass die Pandemie noch nicht vorbei ist.

Es ist die Zeit, wo die Zahlen deutlich in unserer Stadt fallen, dass neue Planungen in die Tat umgesetzt werden. Die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen brauchen und verdienen Planbarkeit und eine Perspektive. Notwendig ist deshalb eine souveräne und verlässliche Strategie, die den Menschen Orientierung bietet und die notwendigen Maßnahmen begründet. Sie muss als klarer Stufenplan verständlich und nachvollziehbar sein und eindeutige „Wenn-Dann-Regeln“ enthalten. Ein Stufenplan darf und kann keine Einbahnstraße sein. Bei einem Wiederaufflammen des Infektionsgeschehens sind Regelungsveränderungen selbstverständlich geboten.