Prüfung und evtl. Vorbereitung einer Neuanschaffung von zusätzlich fünf Straßenbahnen noch im Jahr 2020

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

hiermit stellen wir folgenden Antrag:

Ausweislich des einstimmigen Beschlusses zur Weiterverfolgung des Antrags auf
„Neuplanung der Fahrpläne der Buslinienbündel“ in der ersten Sitzung des Interkommunalen
Ausschusses stadt.land.wü am 9. Juli 2020 wurde die Empfehlung ausgesprochen, die
Würzburger Straßenbahn GmbH zu beauftragen, im Zeitraum von 6 bis 18 Uhr an Werktagen
einen 10-Minuten-Takt auf jeder Straßenbahnlinie einzurichten. Um diese Verbesserung
gesichert dauerhaft realisieren zu können, wird zeitnah geprüft und eine Beschlussvorlage
vorbereitet auf Neuanschaffung von zusätzlich fünf Straßenbahnen noch im Jahr 2020
unter besonderer Berücksichtigung und Darstellung der aktuell möglichen Förderkulisse
durch den Freistaat Bayern.


Begründung:

Der Fahrzeugpark der Würzburger Straßenbahn ist deutlich überaltert und muss in den
kommenden Jahren vollständig durch neue Wagen ersetzt werden. Entsprechende
Beschlüsse auf (Ersatz-) Beschaffung von Straßenbahnen wurden bereits gefasst. In einer
ersten Tranche hat der Stadtrat Würzburg die Anschaffung von 18 Straßenbahnen
beschlossen. Nun gilt es zu prüfen, inwieweit eine zusätzliche Beschaffung von fünf weiteren
Straßenbahnen im Zuge dieser Anschaffung (möglichst im Rahmen einer Option) noch im
Jahr 2020 bestellt werden könnte, unter besonderer Berücksichtigung und Darstellung der
aktuell möglichen Förderkulisse durch den Freistaat Bayern.

Eine Aufstockung einer laufenden Bestellung um weitere fünf identische Fahrzeuge würde
dabei zu deutlich günstigeren Preisen pro Fahrzeug führen als eine spätere Beschaffung, da
keine Grundkosten für Konstruktion o.Ä. anfallen würden. Aktuell – also noch im Jahr 2020 –
besteht außerdem die Chance vom Freistaat Bayern evtl. eine Förderzusage von bis zur
Hälfte der förderfähigen Kosten (ggf. auch mehr) zu erhalten.

Da die neuen Fahrzeuge etwas mehr als fünf Meter länger sind als die heute eingesetzten,
können sie mehr Fahrgäste aufnehmen und dadurch zusätzliche Einnahmen aus
Fahrscheinverkauf generieren. Spareffekte bei der Beschaffung ergänzen sich mit
Mehreinnahmen im Betrieb. In Kombination mit der dann möglichen
Taktverbesserung/Taktverdichtung auf 10 Minuten-Takt an Werktagen wird so eine deutlich
erhöhte Beförderungskapazität gepaart mit einem verbesserten Fahrkomfort gerade zu
Stoßzeiten möglich.

Eine Prüfung und evtl. Beschluss-Vorbereitung sollte zeitnah (über die Sommerpause)
erfolgen, da mögliche erhebliche Einsparungen bei der Herstellung identischer Fahrzeuge
nur dann gehoben werden können, wenn die Beschaffung von zusätzlichen fünf Fahrzeugen
noch in die laufende Bestellung der aktuellen Tranche von 18 neuen Straßenbahnzügen
eingebunden werden kann.

Mit freundlichen Grüßen,

gez.
Karin Miethaner-Vent und Patrick Friedl
auch namens der GRÜNEN-Stadtratsfraktion

gez.
Alexander Kolbow,
auch namens der SPD-Stadtratsfraktion

gez.
Josef Hofmann
auch namens der FW-FWG-Stadtratsfraktion

gez.
Sebastian Roth,
auch namens der Stadtratsfraktion DIE LINKE

gez.
Raimund Binder
auch namens der ÖDP/WL-Stadtratsfraktion

gez.
Wolfgang Baumann
Stadtrat, Zukunft für Würzburg

gez.
Charlotte Schloßareck
auch namens der FDP/Bürgerforum-
Stadtratsfraktion

Erhöhung der geplanten Park & Ride-Kapazitäten an der neuen Endhaltestelle Linie 1/5 in der Oberdürrbacher Straße

Die Stadt wird beauftragt, die Kapazität der geplanten Park & Ride-Anlage an der neuen Endhaltestelle der Straßenbahnlinie 1/5 in Grombühl, oberhalb ZIM/ZOM in der Oberdürrbacher Straße, zu überarbeiten und eine größere Kapazität zur Verfügung zu stellen, um den gewünschten Umstiegs-Effekt dauerhaft zu erreichen.

Begründung:
Die Verlängerung der Straßenbahnlinie 1/5 dient der vollständigen Anbindung des Uniklinikums an die Straßenbahn. Davon profitieren besonders die Patienten, Besucher und Mitarbeiter des Klinikums. Zusätzlich verbessert sich die Verkehrssituation für die Anwohner. Ein Park & Ride-Parkplatz an der Endhaltestelle (Wendeschleife) in der Oberdürrbacher Straße mit lediglich 90 Parkplätzen ist nicht das Signal, dass die Stadt Würzburg mit der sukzessiven Errichtung von Park & Ride-Kapazitäten an möglichst allen Straßenbahnendhaltestellen im Stadtgebiet setzen will. Gerade die hier möglichen Umstiegseffekte durch eine Anbindung der Straßenbahn im Fünfminutentakt wären eine gute Grundlage, den Anwohnern/Pendlern der nördlichen Stadtteile und Umlandgemeinden ein attraktives ÖPNV-Angebot zu machen und die Anreize zum Umstieg zu setzen. Daher bitten wir die Stadt, die Chance jetzt und frühzeitig zu nutzen, um die geplanten Parkkapazitäten an dieser Stelle zu erhöhen. 

Interfraktioneller Antrag: Neuplanung der Fahrpläne der Buslinienbündel 11, 470, 480, 490, 510, 520 und 550; Einrichtung von drei Umstiegshaltestellen im Stadtgebiet Würzburg; Neuplanung des Fahrplans der Straßenbahnlinien

Herrn Landrat Thomas Eberth
Sowie die Damen und Herren des Kreistags

Herrn Oberbürgermeister Christian Schuchardt
Sowie die Damen und Herren des Stadtrats

Sehr geehrter Herr Landrat, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

hiermit stellen wir folgende Anträge:

Zur Beratung in der Sitzung des gemeinsamen Ausschusses Stadt.Land.Wue am 09. Juli 2020 und zur anschließenden Beschlussfassung in den Gremien der Stadt Würzburg:

Antrag 1: Der Ausschuss Stadt.Land.Wue empfiehlt dem Stadtrat Würzburg folgenden Beschluss: Die Stadt Würzburg wird beauftragt, gegebenenfalls durch die Würzburger Straßenbahn GmbH, die Haltestellen Bürgerbräu, Königsberger Straße und Wörthstraße zu Umstiegshaltestellen mit Aufstellplätzen für Busse, Fahrradparkplätzen und Car-Sharing-Parkplätzen sowie wo möglich P&R-Parkplätze umzubauen.

Antrag 2: Der Ausschuss Stadt.Land.Wue empfiehlt dem Stadtrat Würzburg folgenden Beschluss: Die Würzburger Straßenbahn GmbH wird beauftragt, im Zeitraum von 6 bis 18 Uhr an Werktagen einen 10-Minutentakt auf jeder Straßenbahnlinie und an Samstagen zwischen 9 und 19 Uhr auf den Straßenbahnlinien 4 und 5 einen 7,5-Minutentakt einzurichten. Auf den in Anlage beigefügten Fahrplan wird verwiesen.

Zur Beratung in der Sitzung des gemeinsamen Ausschusses Stadt.Land.Wue am 09. Juli 2020 und zur anschließenden Beschlussfassung in den Gremien des Landkreises Würzburg:

Antrag 3: Der Ausschuss Stadt.Land.Wue empfiehlt dem Kreistag Würzburg folgenden Beschluss: Das Kommunalunternehmen wird beauftragt, die Linien 480, 11 und 520 zur Umstiegshaltestelle Bürgerbräu als neue Endhaltestelle zu führen. Im Gegenzug sollen die Taktzeiten der Linien auf bis zu 15 Minuten (Linie 520), bis zu 30 Minuten (Linie 480) und bis zu 20 Minuten (Linie 11) verbessert
werden. Die Umstiege sollen aufeinander angepasst sein. Auf den in Anlage beigefügten Fahrplan wird verwiesen.


Antrag 4: Der Ausschuss Stadt.Land.Wue empfiehlt dem Kreistag Würzburg folgenden Beschluss: Das Kommunalunternehmen wird beauftragt, die Linien 470, 490 und 510 zur Umstiegshaltestelle Wörthstraße als neue Endhaltestelle zu führen. Im Gegenzug sollen die Taktzeiten der Linien auf bis zu 30 Minuten (Linie 470), bis zu 30 Minuten (Linie 490) und bis zu 15 Minuten (Linie 510) verbessert werden. Die Linie 491 soll bis Kirchheim (DB-Halt) verlängert werden. Die Umstiege sollen aufeinander angepasst sein. Auf den in Anlage beigefügten Fahrplan wird verwiesen.

Antrag 5: Der Ausschuss Stadt.Land.Wue empfiehlt dem Kreistag Würzburg folgenden Beschluss: Das Kommunalunternehmen wird beauftragt, die Linie 550 zur Umstiegshaltestelle Königsberger Straße als neue Endhaltestelle zu führen. Im Gegenzug sollen die Taktzeiten der Linien im Linienpaket auf bis zu 15 Minuten verbessert werden. Die Umstiege sollen aufeinander angepasst sein. Auf den in Anlage beigefügten Fahrplan wird verwiesen.

Gemeinsame Begründung für alle sechs Anträge:

Mit den hier gestellten Anträgen werden folgende Ziele verfolgt:

  1. Eine Entlastung der Stadt Würzburg und des Busbahnhofes von etwa 400 Fahrten von Landkreis-Bussen pro Tag, da diese zu den drei Umstiegshaltestellen Wörthstraße, Bürgerbräu und Königsberger Straße geführt werden sollen. Hiermit werden auch die Parallelverkehre zwischen Landkreisbussen und Straßenbahnen größtenteils abgeschafft.
  2. Eine erhebliche Taktverbesserung auf den Linienbündeln 11, 470, 480, 490, 510, 520 und 550, die dadurch erzielt wird, dass die in der Stadt durch die Abschaffung der Parallelverkehre gesparten Buskilometer im Landkreis verfahren werden können. Es ergeben sich somit Taktverbesserungen im Landkreis ohne Mehrkosten.
  3. Eine deutliche Verkürzung der Fahrtzeiten zwischen den Gemeinden im westlichen Landkreis (z.B. Eisingen, Hettstadt, Waldbüttelbrunn) und den Gemeinden im westlichen Maintal (z.B. Zell, Margetshöchheim, Veitshöchheim) durch die Einrichtung von zwei attraktiven Umstiegshaltestellen am Bürgerbräu und an der Wörthstraße und der Abstimmung der Fahrpläne aufeinander.

Die genannten Ziele können durch die Maßnahmen unseres Antrags erreicht werden. Durch die Brechung der genannten Buslinien an den entsprechenden Endhaltestellen werden nicht nur Fahrtkilometer gewonnen, sondern die Busse gewinnen auch an Pünktlichkeit hinzu, da sie nicht mehr im Stau in der Stadt Würzburg stehen. Hierzu trägt auch die bereits vom PUMA beschlossene Busspur am Schlossberg entscheidend bei. Darüber hinaus wird die Stadt Würzburg deutlich von Abgasen und Verkehrslärm entlastet.

Für alle genannten Buslinien sowie für alle Straßenbahnlinien der Stadt Würzburg legen wir ausgearbeitete Fahrpläne vor. So hoffen wir, dem Kommunalunternehmen sowie der WSB eine schnelle Umsetzung der beantragten Änderungen durch die Möglichkeit zur Übernahme der grundsätzlichen Struktur dieser Fahrpläne erheblich zu erleichtern. Die Fahrpläne sehen die Einrichtung von drei Umstiegshaltestellen an der Wörthstraße, der Königsberger Straße sowie dem Bürgerbräu vor. Hier können die Nutzerinnen der Buslinien aussteigen und in die Straßenbahn wechseln. Uns ist bewusst, dass hierbei oftmals ein zusätzlicher Umstieg entsteht. Durch diesen Umstieg wird allerdings vieles, beispielsweise die stark verbesserten Takte der Buslinien ohne Mehrkosten, eine verbesserte Pünktlichkeit und die Entlastung der Stadt, überhaupt erst möglich. Außerdem zeigt die Erfahrung, dass ein Umstieg vom Bus in die Bahn grundsätzlich gut angenommen wird, insbesondere wenn gleichzeitig eine Taktverbesserung erfolgt. Aus unserer Sicht überwiegen deswegen die Vorteile. Darüber hinaus entstehen, folgt man den von uns vorgelegten Fahrplänen, attraktive Umsteigebeziehungen, die die Fahrtzeit zwischen den Gemeinden des westlichen Maintals und des westlichen Landkreises deutlich verkürzen. Hierfür werden im von uns vorgelegten Fahrplan zur Illustration auch einzelne Beispiele genannt. Die Umstiegshaltestellen sollten, um eine optimale Verknüpfung der Verkehrsträger zu erreichen, außerdem mit Parkplätzen für Car-Sharing sowie mit Fahrradstellplätzen versehen werden. Ebenfalls entsteht durch die Verlängerung der Linie 491 aus dem Linienbündel 490 nach Kirchheim ein Anschluss an den dortigen Halt der Deutschen Bahn (DB). Somit könnten Menschen aus Kleinrinderfeld auch diesen Weg zum Hauptbahnhof nutzen und Menschen aus Kirchheim oder anderen südlich an der Bahnstrecke gelegenen Orten deutlich schneller in die Gemeinden Kleinrinderfeld, Kist und Höchberg (hier insbesondere zur Realschule) gelangen. Auch diese Verlängerung kann ohne Mehrkosten durchgeführt werden, da dafür „eingesparte“ Fahrtkilometer genutzt werden können.

Unsere Fahrpläne klammern dabei bewusst den Schulverkehr, insbesondere aus dem westlichen Landkreis zu den rechtsmainischen weiterführenden Schulen, aus. Dieser müsste separat geregelt und in den Fahrplan eingefügt werden, um die Schülerinnen am Morgen und am Mittag wie gewohnt direkt zu ihren Schulen und zurück zu bringen. In den Abendstunden sollten die jeweils letzten Fahrten der Busse weiterhin wie bisher bis zum Busbahnhof geführt werden.

Die Erhöhung des Taktes der Straßenbahn auf 10 Minuten pro Linie an Werktagen, was auf fast allen Ästen einen 5-Minuten-Takt ergibt, ist in unserem Modell unumgänglich und auch ansonsten zur Attraktivitätssteigerung für den ÖPNV dringend notwendig. Aus den von uns vorgelegten Fahrplänen ergibt sich, dass nur mit diesem Takt sinnvolle Umsteigebeziehungen zwischen den Bussen und der Straßenbahn möglich sind. Darüber hinaus muss die Straßenbahn in unserem Modell zusätzlich die Fahrgäste der Buslinien des Landkreises bewältigen. Allein deshalb muss die Taktverbesserung, die selbstverständlich auch eine Kapazitätserhöhung der Straßenbahn darstellt, durchgeführt werden.

Die Mehrkosten hierfür belaufen sich nach unseren Berechnungen auf etwa 2 Millionen €/Jahr. Aus dem Konjunkturpaket der Bundesregierung werden überschlägig in etwa 8 Millionen € für die Region Würzburg zur Verfügung stehen, um den öffentlichen Nahverkehr nach der Corona-Krise wieder fit zu machen. Ein Teil des Geldes könnte für den besseren Takt genutzt werden, der ja auch eine verstärkte Einhaltung der Abstandsregeln ermöglicht. Nach unseren Berechnungen kann mit der vorhandenen Fahrzeugkapazität dieser Straßenbahnfahrplan auch durchgeführt werden und sollte von der WSB möglich gemacht werden können, entsprechende Beschlüsse des Stadtrats Würzburg vorausgesetzt.

Wir sind überzeugt, dass eine Umsetzung dieses Konzepts eine erhebliche Verbesserung des ÖPNV-Angebots im westlichen Landkreis und im östlichen Maintal darstellen würde. Im Landkreis ergäben sich massive Taktverbesserungen, die Stadt würde entlastet und die bisher bestehenden, problematischen Parallelverkehre beendet.

Mit einem vertretbaren finanziellen Aufwand könnte ein deutlich verbessertes Angebot zu einem Nachfragezuwachs und damit zu höheren Einnahmen und zu einem positiven wirtschaftlichen Effekt für den ÖPNV in der Region insgesamt führen. Die Umsetzung sollte aus unserer Sicht aus unserer Sicht so schnell wie möglich erfolgen, damit vor der geplanten Verkehrszählung Anfang 2021 mit einem neuen Fahrplan gestartet werden kann.

Gerade durch die Coronavirus-Pandemie hat der ÖPNV Fahrgäste verloren. Mit diesen attraktiven Verbesserungen können wir Fahrgäste zurückgewinnen. Für die durch Corona belastete regionale Wirtschaft kann ein deutlich verbesserter ÖPNV und damit eine verbesserte Erreichbarkeit der Unternehmen ebenfalls zu einem positiven Effekt führen.
Mit freundlichen Grüßen,

gez.
Karin Miethaner-Vent und Patrick Friedl, auch namentlich GRÜNEN-Fraktion im Stadtrat
gez.
Wolfgang Roth, auch namentlich CSU-Fraktion im Stadtrat
gez.
Karen Heußner und Sven Winzenhörlein, auch namentlich GRÜNEN-Fraktion im Kreistag
gez.
Stefan Wolfshörndl, auch namentlich SPD-Fraktion im Kreistag
gez.
Alexander Kolbow, auch namentlich SPD-Fraktion im Stadtrat
gez.
Jürgen Weber und Raimund Binder, auch namentlich ÖDP/WL-Fraktion im Stadtrat
gez.Sebastian Roth, auch namentlich Fraktion DIE LINKE im Stadtrat
gez.
Charlotte Schloßareck, auch namentlich Fraktion FDP/Bürgerforum im Stadtrat
gez.
Josef Hofmann, auch namentlich FWG-Fraktion im Stadtrat
gez.
Wolfgang Kuhl und Matthias Henneberger, auch namentlich Fraktion FDP/ÖDP im Kreistag
gez.
Wolfgang Baumann, Mitglied des Stadtrats, ZfW

Verbesserung der KiTa-Situation und Weiterentwicklung des KiTa-Portals der Stadt Würzburg

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zur Verbesserung der Kinderbetreuung in der Stadt Würzburg stellen wir folgenden Antrag:

  1. Es werden alle Vorkehrungen getroffen, um den Rechtsanspruch der Anspruchsteller zu erfüllen. Dies ist Sache der Verwaltung und nicht Sache der Betroffenen. Die Anstrengungen zur Neuschaffung entsprechender Einrichtungen werden verstärkt und deutlich beschleunigt.
  2. Das KiTa-Portal der Stadt Würzburg wird so umgestaltet, dass mit der Vormerkung für eine oder mehrere Betreuungseinrichtungen gleichzeitig auch der unbedingte Rechtsanspruch nach § 24 SGB VIII geltend gemacht werden kann (= Bedarfsmitteilung an den Träger der öffentlichen Jugendhilfe). Die Stadt Würzburg nimmt damit die Bedarfsmitteilung entgegen und nimmt Kenntnis von ihr.
  3. Die Stadt Würzburg stellt ein Formular sowohl in Papierform als auch in elektronischer Form zur Verfügung, mit dem der allgemeine und unbedingte Rechtsanspruch aus § 24 SGB VIII gegenüber dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe geltend gemacht werden kann.
  4. Die Stadt Würzburg stellt sicher, dass die Bürgerinnen und Bürger über die Unterschiede zwischen dem einrichtungsbezogenen Anspruch auf einen (kommunalen) Betreuungsplatz aus Art. 21 BayGO und dem allgemeinen und unbedingten Anspruch auf einen Betreuungsplatz vollständig und fehlerfrei aufgeklärt werden und über die Voraussetzungen zur Geltendmachung des Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung informiert werden.

Begründung:

Seit 2013 existiert der sog. Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung auch für die unter 3-Jährigen, § 24 Abs. 2 SGB VIII . Während davor im Gegensatz zu den Kindergartenplätzen für die über 3-Jährigen allenfalls ein einrichtungsbezogener Anspruch aus Art. 21 BayGO auf Zugang zu den kommunalen Krippenplätzen im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten bestand, ist dieser Anspruch absolut und unbedingt und zwingt den Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Falle einer Kapazitätserschöpfung auch zur Kapazitätserweiterung (vgl. BVerwG, Urteil v. 26.10.2017, Az. 5 C 19.16; BVerfG, Urteil v. 21.07.2015, Az. 1 BvF 2/13; BayVGH, Beschl. v. 17.11.2015, Az. 12 ZB 15.1191; Beschl. v. 17.11.2015, Az. 12 ZB 15.1703, Urteil v. 22.07.2016, Az. 12 BV 15.719). Auch ist mittlerweile geklärt, dass es keinen sog. Regelbedarf in Form einer halbtägigen Betreuung gibt, sondern ein Anspruch auf eine ganztägige Betreuung besteht, sofern nicht aus Gründen des Kindeswohls eine kürzere Betreuung angezeigt ist (BayVGH, Urteil v. 22.07.2016, Az. 12 BV 15.719). Die Geltendmachung dieses Anspruchs wird durch die derzeitige Verwaltungspraxis weitgehend vereitelt.

Die Stadt Würzburg ist in ihrer Eigenschaft als kreisfreie Stadt gleichzeitig als Kommune Trägerin der kommunalen KiTas und gleichzeitig als Träger der öffentlichen Jugendhilfe Anspruchsgegner des allgemeinen Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung aus § 24 SGB VIII. Die Stadt Würzburg betreibt derzeit ein KiTa-Portal, über welches sich die Betroffenen für einzelne (insgesamt acht) Betreuungseinrichtungen direkt oder über ein korrespondierendes Papierformular vormerken lassen können. Die Anfragen werden letztlich dann von den einzelnen Betreuungseinrichtungen abgearbeitet. Darüber hinaus existieren keinerlei Formulare zur Geltendmachung des Rechtsanspruchs aus § 24 SGB VIII.

Nach ständiger Rechtsprechung ist es nicht möglich, mit einem solchen System (KiTa-Portal und dazugehörende Formulare) den Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung geltend zu machen. Vielmehr wird damit (und auch nur bezüglich der kommunalen Einrichtungen) lediglich der einrichtungsbezogene Anspruch aus Art. 21 BayGO geltend gemacht, der im Gegensatz zu § 24 SGB VIII unter einem Kapazitätsvorbehalt steht (VG München, Urt. v. 18.07.2018, Az. M 18 K 17.5264, Urt. v. 04.07.2018, Az. M 18 K 17.324, Beschl. v. 08.01.2014, Az. M 18 E 13.4877; v. 17.06.2015, Az. M 18 K 13.5191; BayVGH, Urt. v. 22.07.2016, Az. 12 BV 15.719, Beschl. v. 17.11.2015, Az. 12 ZB 15.1703). Gleiches gilt auch für die Kindergartenplätze bei den über 3-Jährigen (VG München, Urt. v. 13.06.2018, Az. M 18 K 17.1292). Die Bereitstellung ausschließlich solcher Kommunikationsmöglichkeiten und vor allem ohne einen klaren Hinweis darauf, dass die Verwendung nicht zu einer Geltendmachung des Rechtsanspruchs aus § 24 SGB VIII führt, stellt die Betroffenen vor kaum überwindbare Probleme.

Selbst der überdurchschnittlich informierte Betroffene ist kaum in der Lage zu erkennen, dass er mit den angebotenen Anmeldemöglichkeiten sein Ziel, nämlich den unbedingten Anspruch auf Kinderbetreuung, der im Falle einer Kapazitätserschöpfung den Träger der öffentlichen Jugendhilfe sogar zur Kapazitätserweiterung zwingt, überhaupt nicht erreichen kann.

Neben einer besseren und fehlerfreien Aufklärung und Informationsbereitstellung ist es dringend erforderlich, das bestehende Anmeldeverfahren so umzugestalten, dass der Rechtsanspruch nicht vereitelt wird. Die Umgestaltung hat so zu erfolgen, dass sowohl die Anforderungen aus Art. 45a AGSG als auch die die der Rechtsprechung erfüllt werden können.  Dazu ist zum einen eine Optimierung bzw. Umgestaltung des KiTa-Portals notwendig, die es ermöglicht, den allgemeinen Bedarf der Stadt mitzuteilen, ohne dass der Vorwurf, man habe nur mit den einzelnen Einrichtungen kommuniziert, erhoben werden kann. Die Umgestaltung soll so erfolgen, dass der Rechtsanspruch aus § 24 SGB VIII vollständig in das System eingebunden wird. Gleichzeitig sind eindeutige Formulare bereitzustellen, mit denen der allgemeine Bedarf und damit der Rechtsanspruch isoliert vom Vormerkungssystem angemeldet werden kann.

Über eine Art „Bedarfsermittlungsformular“ ergibt sich auch für die Stadtverwaltung ein positiver Effekt. Die ohnehin im Rahmen der Amtsermittlungspflicht einzuholenden Informationen zum konkreten Bedarf können auf diese Weise schneller erfasst werden. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass die 3-monatige Frist ohnehin großzügig bemessen ist und es alleinige Pflicht des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe ist, den Bedarf zu ermitteln (BayVGH, Urteil v. 22.07.2016, Az. 12 BV 15.719, so nun auch VG München, Urt. v. 18.07.2018, Az. M 18 K 17.5264). Den Anspruchsteller trifft insoweit nur eine Pflicht zur Mitwirkung (BayVGH, Beschl. v. 17.11.2015, Az. 12 ZB 15.1191, Urteil v. 22.07.2016, Az. 12 BV 15.719)

Mit freundlichen Grüßen

gezeichnet
Joachim Spatz
(Fraktionsvorsitzender FDP/Bürgerforum)

gezeichnet
Charlotte Schloßareck
(stellv. Fraktionsvorsitzende)

gezeichnet
Karl Graf
Stadtrat

Zuschuss an FSCW zur Lärmminderung (Anschaffung eines Schleppflugzeuges)

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wir beantragen,

im Vermögenshaushalt bei der Haushaltsstelle 1141.9881 die Mittel aus 2019 auf 2020 zu übertragen und um 25.000 € auf dann 50.000 € zu erhöhen.

Begründung erfolgt mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

gezeichnet
Joachim Spatz
(Fraktionsvorsitzender FDP/Bürgerforum)

gezeichnet
Charlotte Schloßareck
(stellv. Fraktionsvorsitzende)

gezeichnet
Karl Graf
Stadtrat

Haushalt 2020 Bericht „Alternative Finanzierung Smart City-Konzept“

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

hiermit stellen wir den Antrag, im Zuge der Haushaltsberatung des Würzburger Stadtrats möge die Stadtverwaltung einen Bericht darüber abgeben, wie nach dem Scheitern unserer Bemühungen in das entsprechende Förderprogramm des Bundes zu kommen, die weitere Umsetzung unseres „Smart City-Konzepts“ geplant ist. Insbesondere erbitten wir Aussagen zu einem alternativen Finanzierungsplan.

Begründung:

Der Einstieg in die weitergehende Digitalisierung in unserer Stadt ist wichtig.

Die Nicht-Teilnahme am einschlägigen Förderprogramm darf nicht dazu führen, dass das vom Stadtrat für gut befundene „Smart City-Konzept“ nicht zur Umsetzung gelangt.

Mit freundlichen Grüßen

gezeichnet
Joachim Spatz
(Fraktionsvorsitzender FDP/Bürgerforum)

gezeichnet
Charlotte Schloßareck
(stellv. Fraktionsvorsitzende)

gezeichnet
Karl Graf
Stadtrat

Haushalt 2020: Rücknahme der Grundsteuererhöhung vom 1.1.2017

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

hiermit stellen wir den Antrag, den Hebesatz für die Grundsteuer B von 475 v. H. auf 450 v. H. abzusenken. Dies soll gelten ab dem 1.1.2020.

Begründung:

Die Erhöhung der Grundsteuer B ab dem Jahr 2017 erfolgte vor dem Hintergrund einer Teilkompensation für die Einnahmeausfälle bei der Absenkung der Straßenausbaubeiträge in Würzburg. Da mittlerweile der Landesgesetzgeber die Straßenausbaubeiträge gänzlich abgeschafft hat, ist die Grundlage für den damaligen Kompromiss entfallen. Es ist ein Gebot der Fairness gegenüber Hausbesitzern wie Mietern zum Status vor dieser Reform zurückzukehren. Darüber hinaus dient diese Absenkung der finanziellen Entlastung auf dem Wohnungsmarkt.

Im Übrigen bezeichnet der Kämmerer in seiner Einbringungsrede zum Haushalt 2020 die Erhöhung der Grundsteuer B für 2017 als „geringe Erhöhung“. Demzufolge ist auch die Absenkung als moderat anzusehen.

Mit freundlichen Grüßen

gezeichnet
Joachim Spatz
(Fraktionsvorsitzender FDP/Bürgerforum)

gezeichnet
Charlotte Schloßareck
(stellv. Fraktionsvorsitzende)

gezeichnet
Karl Graf
Stadtrat

Verkehrskonzept Uniklinik / Zinklesweg

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Stadtrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, folgende Maßnahmen der Verkehrsführung rund um die Unikliniken zu prüfen und gegebenenfalls mit dem Universitätsklinikum bzw. dem Freistaat Bayern abzustimmen:

  • Eine neue Straße mit Radweg als Einbahnstraße von der Oberdürrbacher Straße bis Straubmühlweg.
  • Eine weiterführende neue Straße vom Straubmühlweg zur Straße Am Schwarzenberg.
  • Vom Straubmühlweg aus ist eine neue Zufahrt in das Areal der geplanten Klinikerweiterung erforderlich. Diese könnte sowohl in der Bauzeit als Baustellenzufahrt wie auch nach Abschluss der Bauarbeiten zur dauerhaften Mit-Erschließung dienen.
    Der neue Straßenabschnitt ab der Oberdürrbacher Straße soll direkt an die Uniklinik-Erweiterung anschließen. Sie soll ausdrücklich nicht über „das freie Feld“ führen.
    Durch diese Maßnahmen wird sichergestellt, dass das Wohngebiet Am Schwarzenberg nicht mit Durchgangsverkehr belastet und der Verkehr aus dem Dürrbachtal nicht mehr in Gänze durch Grombühl in die Stadt abgeleitet wird.
    Der Uniklinik- und Besucherverkehr durch den Zinklesweg ist für die Anwohner zu einer nicht mehr hinnehmbaren Belastung geworden. Deshalb sollen folgende Maßnahmen Teil dieses Konzeptes sein:
  • Der „Zinklesweg“ wird Einbahnstraße in Richtung Uniklinikgelände.
    Dadurch ist die Zufahrt von Retttungsfahrzeugen und Anliegern in Richtung Uniklinik sichergestellt.Die Kreuzung Zinklesweg / Josef-Schneider-Straße / Oberdürrbacher Straße wird entlastet.
    Der gegenläufige Verkehr der bisher über den Zinklesweg lief, kann über die oben genannten neuen Straßen abgewickelt werden.
  • Durch das deutlich reduzierte Verkehrsaufkommen im Zinklesweg kann eine separate Linksabbiegespur in der Versbacher Straße aus Richtung Greinberg kommend zurückgenommen werden.
    Damit ergibt sich die Möglichkeit mehr Platz für eine großzügigere Fahrradweggestaltung an dieser Stelle zu schaffen.
  • Es muss durch Beschilderung deutlich erkennbar gemacht werden, dass die Zufahrt für Mitarbeiter und Besucher ausschließlich über die Straße Am Schwarzenberg erfolgen soll und nicht über den Zinklesweg.
    Entsprechend muss auch die Auffahrt über die Straße Am Schwarzenberg in der Versbacher Straße aus beiden Richtungen deutlich beschildert werden.
    Falls diese deutliche Beschilderung nach einer Probezeit nicht ausreicht, ist zu erwägen, am unteren Ende des Zinkleswegs die Beschilderung „Durchfahrt nur für Anlieger und Rettungsfahrzeuge“ anzubringen.

Begründung erfolgt mündlich.

Bild 1: Verkehrskonzept 2

Mit freundlichen Grüßen

gezeichnet
Joachim Spatz
(Fraktionsvorsitzender FDP/Bürgerforum)

gezeichnet
Charlotte Schloßareck
(stellv. Fraktionsvorsitzende)

gezeichnet
Karl Graf
Stadtrat



Verkehrskonzept für Grombühl

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Stadtrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, folgende Maßnahmen durchzuführen:

  • Die Schiestlstraße wird Einbahnstraße bis zur Scharoldstraße.
  • Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t (Verkehrszeichen 253), ab Abfahrt Nordtangente in die Schiestlstraße.
    Der dichte Durchgangsverkehr besteht nicht nur bei Stau auf der Autobahn sondern auch als Berufs- und Besuchs-Verkehr aus südlicher und westlicher Richtung. Die Ableitung des Verkehrs erfolgt über die Gutenberg- oder Brücknerstraße.
  • An der Kreuzung Schiestl- / Scharold- / Morellistrasse das Aufbringen eines „Unechten Kreisverkehrs“.
    Dieser dient zur Geschwindigkeitsreduzierung. Viele Verkehrsteilnehmer halten sich nicht an das bereits jetzt vorgeschriebene Tempo 30 km/h.
  • Ableitung des Verkehrs aus der Scharoldstraße hangabwärts, zum einen über die Matterstockstraße und die Brücknerstraße Richtung Grombühlbrücke (Innenstadt), zum anderen über die Einmündung Gutenbergstraße in die Grombühlstraße westwärts weiterer Verlauf Nordtangente Auverastraße.
    In der ohnehin auf Tempo 30 km/h beschränkten Nordtangente ist eine effiziente Einfädelung zu schaffen, gegebenenfalls auch mit einer Einfädelspur auf Kosten einer der beiden Durchgangsspuren.

Begründung erfolgt mündlich.

Bild 1: Verkehrskonzept 1
Bild 2: Unechter Kreisverkehr

Auch kreisförmiger Knotenpunkt genannt. Hier gilt die Regel „rechts vor links“, der Einfahrende hat also Vorrang. Fahrtrichtung ist gegen den Uhrzeigersinn.

Durch diese Regelung wird der Durchgangsverkehr auf die dort jetzt schon geltenden 30 km/h verlangsamt.

Mit freundlichen Grüßen

gezeichnet
Joachim Spatz
(Fraktionsvorsitzender FDP/Bürgerforum)

gezeichnet
Charlotte Schloßareck
(stellv. Fraktionsvorsitzende)

gezeichnet
Karl Graf
Stadtrat

Haushalt 2020: Radwegebau-Pool

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

hiermit beantragen wir für den Haushalt 2020 den Radwegebau-Pool von 200.000 € um 550.000 € auf 750.000 € zu erhöhen.

Damit erhöht sich im Haushalt 2020 der Titel für Investitionen in den Radwegebau von 2,45 Mio. € auf dann 3 Mio. €, also eine ähnliche Größenordnung wie im Haushaltsansatz 2019.

Mit freundlichen Grüßen

gezeichnet
Joachim Spatz
(Fraktionsvorsitzender FDP/Bürgerforum)

gezeichnet
Charlotte Schloßareck
(stellv. Fraktionsvorsitzende)

gezeichnet
Karl Graf
Stadtrat