Interfraktioneller Antrag: Besser leben im Bischofshut – Verkehrskonsens für Würzburgs Innenstadt

Besser leben im Bischofshut – Verkehrskonsens für Würzburgs Innenstadt
Breites Stadtrats-Bündnis will mehr Raum für Menschen, für Grün, für Handel und Wandel

Die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FW-FWG, FDP/Bürgerforum, DIE LINKE und
ÖDP sowie Stadträte von Würzburger Liste und Zukunft für Würzburg haben sich mit dem Ziel eines
Verkehrskonsenses für Würzburgs Innenstadt zusammengefunden. Nach fünf Monaten Arbeit und
Verhandeln steht ein überparteilicher Grundsatzantrag für eine zukunftsgerichtete Mobilität weit
über die Innenstadt hinaus: mit einem umfassenden strategischen Verkehrskonzept zur Verbesserung
von Öffentlichem Personen-Nahverkehr (ÖPNV), Rad- und Fußverkehr bei gleichzeitiger Erhaltung und
Optimierung der Erreichbarkeit der Innenstadt für den motorisierten Individualverkehr durch
Bündelung in Parkhäusern und einer verbesserten Verkehrssteuerung (u.a. Parkleitsystem). So
können kurz bis mittelfristig erhebliche Flächen für Menschen, für Grün, für Handel und Wandel
gewonnen werden. Dies steigert Attraktivität, Umwelt- und Aufenthaltsqualität in der Innenstadt.

Klimabürgermeister Martin Heilig: „Bisher war die Stadtentwicklungs- und Verkehrspolitik stark
geprägt von Einzelmaßnahmen und immer wiederkehrenden polarisierenden Diskussionen. Das
wollen wir ändern und mit strategischem Weitblick alle relevanten Themenbereiche zusammen
denken. Unser Bestreben ist, die notwendigen Einzelmaßnahmen aufeinander abzustimmen – sowohl
im zeitlichen Kontext als auch bei der Berücksichtigung in den Haushalten der kommenden Jahre. Mit
unserem Verkehrskonsens für Würzburgs Innenstadt können wir allen Menschen ein noch besseres
Leben im Bischofshut ermöglichen, trotz Klimaerwärmung und zunehmenden Hitzewellen.“


Auch Josef Hofmann (FWG) ist überzeugt, dass der Stadtrat nun einen großen Schritt nach vorne
macht: „In einem intensiven Austausch haben wir zunächst gemeinsame Ziele formuliert und
anschließend die Stellschrauben für ein strategisches Verkehrskonzept erarbeitet, das es in dieser Art
noch nie gab. Dabei war uns wichtig, dass die unterschiedlichen Anforderungen aller
Verkehrsteilnehmer und Anwohner im gemeinsamen Verkehrskonsens berücksichtigt werden und wir
zugleich positive Effekte für Handel und Wandel in der Innenstadt erzielen können. Mit dem Konsens
ist sichergestellt, dass die Aufwertung der Innenstadt nur Zug um Zug mit dem Angebot von
Parkplätzen in neuen Parkhäusern erfolgt. Zugleich wollen wir dabei eine Befriedung von Fußgängern
und Radfahrern im Herzen der Stadt ein gutes Miteinander erreichen.“


„Ein weiteres wichtiges Kriterium ist für uns die weiterhin gute Erreichbarkeit der Innenstadt für alle
Verkehrsteilnehmer, auch für den motorisierten Individualverkehr“
, so Joachim Spatz (FDP). „Darüber
hinaus soll der Öffentliche Nahverkehr Bürger, Pendler und Besucher Würzburgs aus Stadt und Land
zum Umstieg einladen durch eine Taktverdichtung der Straßenbahn, Verzicht auf den Sommerfahrplan, die Erweiterung des „Busnetz+“ und das Schaffen von Park+Ride-Flächen. Ein verdichtetes Angebot mit abgestimmten Fahrplänen wird gerade auch die Bewohner aus dem Landkreis zum Umstieg einladen!“


Dazu Charlotte Schloßareck vom Bürgerforum Würzburg: „Wo Menschen sich wohlfühlen, verweilen
sie länger. Dies trägt gleichzeitig zur Einkaufsattraktivität der Innenstadt bei. Der durch die Pandemie
gebeutelte Einzelhandel soll mit einem ein Nahverkehr-Bonusprogramm von 50.000 € pro Jahr
unterstützt werden. Mit der Errichtung des Park+Ride-Parkhauses in der Sanderau wird ein
langjähriger Wunsch des Bürgerforums erfüllt.“


Für Sebastian Roth (DIE LINKE) ist es ein besonderes Anliegen, dass es samstags, sonn- und feiertags
ein günstiges Park+Ride-Familienticket als Anreiz für den Umstieg auf den ÖPNV geben soll. „Wir als
Fraktion sehen in diesem Verkehrskonsens die Chance, gemeinsam einen großen Schritt zu gehen, der
uns dem Ziel einer attraktiven Innenstadt mit mehr Verweilflächen und Flaniermeilen näherbringt.
Ebenso freuen wir uns, dass die anderen Fraktionen bereit sind, mit uns den ÖPNV in Würzburg
weiter in den Fokus zu nehmen.“


Für Dr. Sandra Vorlová (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ist dies der maßgebliche Punkt: „Wir wollen den
gesamten Bereich nach und nach neugestalten und schon 2022/23 in die konkrete Planung gehen.
Wir werden mehr Raum und Sicherheit für Fußgängerinnen und Radfahrerinnen schaffen,
Teilflächen entsiegeln, die freiwerdenden Flächen aufwerten und begrünen, um so die
Lebensqualität zu erhöhen. Auch einen Spielplatz soll der Bischofshut bekommen.“


Willi Dürrnagel (Würzburger Liste) ergänzt: „Gerade vor dem Hintergrund einer alternden
Bevölkerung beantragen wir die Einstellung eines Fußgängerbeauftragten. Erst mit der Erstellung
eines Fußwegekonzeptes können wir Sicherheit und Barrierefreiheit garantieren.“


Raimund Binder (ödp): „Besonders wichtig ist uns neben den ökologischen Aspekten, dass die
Würzburger in der Zellerau durch den Einstieg in das Anwohnerparken und die Sanderauer durch die
Quartiersgarage in der Feggrube berücksichtigt werden. Die Verkehrswende ist nur mit den Bürgern
zu machen.“


Wolfgang Baumann (Zukunft für Würzburg) erklärt: „Durch diesen gemeinsamen Antrag schaffen wir
den Einstieg in eine neue Phase von anwohnerfreundlicherer und auf Klimaneutralität abzielender
Innenstadtmobilität.“


Viele geplanten Maßnahmen sollen bereits in den Haushalten 2022/23 eingeplant werden. Die
AntragstellerInnen wünschen sich eine zeitnahe Beantragung entsprechender Fördermittel.

Martin Heilig: „Ich danke allen StadtratskollegInnen, die sich in diesem Prozess eingebracht haben.
Wir haben wichtige Ziele für ein besseres Leben im Bischofshut und den Weg dahin formuliert. Wir
laden die anderen Fraktionen ein, diesen Weg mit uns gehen. Wir sollten uns nicht länger an
Einzelaspekten abarbeiten, sondern das Ganze in den Blick nehmen.“


DRINGLICHKEITSANTRAG: Luftreinigungsgeräte für pandemiefesten Präsenzunterricht – Kindern das Recht auf Bildung nicht erneut vorenthalten!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zur nächsten Stadtratssitzung am 30.09.2021 stellen wir folgenden Dringlichkeitsantrag zur Abstimmung:

1) Wegen der nun verstärkten Ansteckung durch die Delta Variante (VOC) des SARS-CoV-2 Virus wird
die Verwaltung beauftragt für Klassenräume der Kinder im Alter bis 12 Jahre, d.h. alle KiTas, Grund- und
Förderschulen, in den weiterführenden Schulen nur für die 5. und 6. Klassen, die in der
Verantwortungshoheit der Stadt Würzburg sind, Luftreinigungssysteme zu bestellen und diese umgehend
aufzustellen.
2) Die Verwaltung beantragt umgehend entsprechende Fördermittel.
3) Die Verwaltung schließt mit/nach der Anschaffung Wartungsverträge für die Geräte ab.
4) Die Differenzsumme nach etwaig erfolgreichen Förderanträgen muss aus dem städtischen Haushalt
entnommen werden, ggf. mit einem Nachtragshaushalt.

Begründung:

Die COVID-19 Pandemie hat global und national wieder an Fahrt gewonnen. Die Infektionszahlen von
Kindern und Jugendlichen in Deutschland ist besorgniserregend. Nur die Hospitalisierungsinzidenzen
stimmen optimistisch. Eine Durchimpfung der Kinder unter 12 Jahren ist zurzeit wegen der fehlenden
Zulassung nicht möglich. Eine Zunahme der Infektionsdynamik in den kommenden Winter hinein, ist zu
erwarten.

Alle Ebenen der Politik sind in der Verantwortung, dem Bildungsauftrag für die Kinder und Jugendlichen nachzukommen. Es ist unsere Verantwortung die Kinder vor gefährlichen Infektionen zu schützen und gleichzeitig Wechsel- und Distanzunterunterricht zu vermeiden.

Das Förderprogramm der Bundesregierung für den Einsatz von Luftfiltern im Zuge der Corona-Pandemie hat in der Praxis bisher leider kaum Erfolge erzielen können (Die Welt; https://www.welt.de/politik/bundestagswahl/article233934036/Corona-Halbe-Milliarde-Euroreserviert-
kaum-ein-Luftfilter-eingebaut.html
). Fördermittel aus dem bayerischen Programm werden auch
kaum abgerufen (https://www.nordbayern.de/region/bayern-zwei-drittel-der-klassenzimmer-ohne-luftfilter-
1.11334299
).

In der Pandemie sind verschiedene Präventionsmodule notwendig, um zusammen das
Ansteckungsrisiko zu minimieren. Neben regelmäßigen Testungen und dem Einhalten von Abständen,
können regelmäßiges Lüften in Kombination mit Luftreinigungssystemen das Risiko eines Spreader-Events reduzieren (Umweltbundesamt 11.02.2021). Die Evidenz liegt auf der Hand. Entsprechende Leitlinien hierzu sind publiziert (https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/kurzmeldungen/de/die-s3-leitlinieals-
handlungsempfehlung-fuer-schulen.html
). Verzögerungen durch eine Europa-weite Ausschreibung
sind nicht zu erwarten, da hier eine verkürzte Ausschreibung seit Monaten möglich ist.

Der Beschluss bleibt weiterhin bestehen: Bei Generalsanierungen und Neubauten erfolgt der Einbau
von festverbauten raumlufttechnischen Anlagen.

Dringlichkeitsantrag: Aufnahme von Ortskräften aus Afghanistan

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

hiermit stellen wir folgenden Dringlichkeitsantrag zum Sofortentscheid in der Sitzung am 19.08.2021:
Die Stadt Würzburg wirkt im Rahmen der kommunalen Spitzenverbände auf eine möglichst umfassende, unbürokratische und schnelle Lösung für die Aufnahme von sogenannten Ortskräften aus Afghanistan, die im Auftrag der deutschen Bundesregierung bzw. Nichtregierungsorganisationen und Medien gearbeitet haben, hin. Darüber hinaus erklärt die Stadt Würzburg ihre Bereitschaft gegenüber Bund und Land einen entsprechenden Anteil dieser Personen auch in Würzburg aufzunehmen.

Dringlichkeitsantrag: WÜRZBURGER SCHULEN UND KITAS AUF DIE NÄCHSTE WELLE VORBEREITEN

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zur nächsten Stadtratssitzung am 22.07.2021 stellen wir folgenden Dringlichkeitsantrag zur Abstimmung:
1) Die Verwaltung wird beauftragt gemäß der u. g. Vorgaben Luftreinigungssysteme für alle Schulen und
KiTas in der Verantwortungshoheit von Würzburg zu bestellen und zum Schulbeginn aufzustellen.
2) Die Verwaltung beantrag umgehend entsprechende Fördermittel.
3) Die Verwaltung schließt mit/nach der Anschaffung Wartungsverträge für die Geräte ab.
4) Die Differenzsumme nach etwaig erfolgreichen Förderanträgen muss aus dem städtischen Haushalt
entnommen werden, ggf. mit einem Nachtragshaushalt.

Begründung:

Die COVID-19 Pandemie hat global nur wenig an Dynamik verloren. Die Zahlen in Deutschland, stimmen
zwar optimistisch, doch Viren mutieren und werden ansteckender. Die Durchimpfung der Bevölkerung
verlangsamt sich, so dass die bislang ungeschützten Menschen nun anfällig sind für Infektionen und
Krankheit. Bislang konnte, die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut sich nicht zu einer
allgemeinen Impfempfehlung für Kinder ab 12 Jahren entscheiden.

Alle Ebenen der Politik sind in der Verantwortung, dem Bildungsauftrag für die Kinder und Jugendlichen
nachzukommen. Es ist unsere Verantwortung die Kinder vor gefährlichen Infektionen zu schützen und
gleichzeitig Wechsel- und Distanzunterunterricht zu vermeiden.

In der Pandemie sind verschiedene Präventionsmodule notwendig, um zusammen das Ansteckungsrisiko zu minimieren. Neben regelmäßigen Testungen und dem Einhalten von Abständen, können regelmäßiges Lüften in Kombination mit Luftreinigungssystemen das Risiko eines Spreader-Events reduzieren (Umweltbundesamt 11.02.2021).

Es gibt seit dem vergangenen Herbst einige Studien, die getestet haben wie mobile Luftfilteranlagen in
Klassenzimmern wirken (Christopherson DA et al. Otolaryngology – Head and Neck Surgery 2020,
Umweltbundesamt 16.11.2020). Sie kommen alle zu dem Fazit, dass qualitativ hochwertige mobile
Luftreiniger gerade für die kalte Jahreszeit sehr sinnvoll sind. Da geht schließlich kein Dauerlüften mehr
und dann reicht das Lüftungskonzept mit drei- bis viermal Stoßlüften pro Stunde einfach nicht mehr aus. Dieses Lüftungskonzept ist zwar unschlagbar billig, ist aber unzureichend.

Eine Studie am Institut für Strömungsmechanik und Aerodynamik der Bundeswehr Universität in München (Christian J. Kähler et al.: Schulunterricht während der SARS-CoV-2 Pandemie ‒ Welches
Konzept ist sicher, realisierbar und ökologisch vertretbar? 22.09.20) hat festgestellt, dass die Möglichkeit durch regelmäßig kurzes Lüften die Viruslast im Klassenzimmer zu reduzieren, stark überschätzt wird. Die Wissenschaftler empfehlen zusätzlich zum Stoßlüften hocheffiziente Raumluftreiniger mit HEPA-Filtern einzusetzen. Dabei saugt ein Luftreiniger über einen möglichst großen Ventilator die Umgebungsluft an. Dann leitet sie die Luft in das Innere des Luftreinigungsgerät und dort wird sie durch Filter gereinigt. Danach wird die Luft wieder sauber in den Raum abgegeben.

Die Raumluftreiniger für Schulen/KiTas müssen drei Kriterien erfüllen, um die Virenlast im Raum
besonders schnell abzubauen:
1) Der Volumenstrom der Geräte muss mindestens dem sechsfachen des Raumvolumens pro Stunde.
2) Der Luftreiniger braucht auch einen leistungsstarken HEPA-Filter der Klasse 14, die beim Atmen,
Sprechen und Singen wie auch Husten erzeugte Tröpfchen effektiv abfangen können.
3) Das Gerät muss geräuscharm arbeiten, so dass es den Schulbetrieb nicht stört.

Eine Studie der Uni Frankfurt hat untersucht wie Raumluftreiniger tatsächlich in vollen Klassenzimmern
funktionieren, in denen bis zu 30 Menschen sitzen. Das Ergebnis war, dass 30 Minuten nach dem
Anschalten ein Luftreiniger 90% der Aerosole aus der Luft entfernt hatte. Die Ansteckungsgefahr durch
eine hochinfektiöse Person im Klassenzimmer, einen sogenannten Superspreader, wurde sehr deutlich
reduziert (Curtius J et al. Testing mobile air purifiers in a school classroom: Reducing the airborne
transmission risk for SARS-CoV-2, Aerosol Science and Technology (2021), 55:5, 586-599).

In diesem Frühjahr hat dies eine weitere Studie im Auftrag der Universität Münster bestätigt, und sogar
das Umweltbundesamt bestätigt die Wirksamkeit der Luftfiltergeräte bei richtiger Anwendung (Bericht des WDR: https://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/luftreiniger-studie-muenster-filter-corona-
100.html).

Die Kosten betragen je nach Größe des Klassenzimmers zwischen 1.000-3.000 €. Hinzu muss die
Wartung der Geräte gewährleistet sein und die Filter müssen regelmäßig gewechselt werden.
Unabhängig von der COVID-19-Pandemie sind Investitionen in mobile Luftfiltergeräte für Schulen und
KiTas langfristig sinnvoll und hilfreich, zum Beispiel um Grippeviren oder Feinstaubbelastung zu
bekämpfen. Diese Geräte könnten auch übers ganze Jahr helfen.

Der Bund hat bereits eine Förderung beschlossen und neuerdings existieren von der bayerisches
Staatregierung weitere Fördermöglichkeiten.

Interfraktioneller Antrag: Öffentliches Stadtrats-Hearing der WVV zu Straßenbahnplanung, Parkraumbewirtschaftung und Investitionsfinanzierung

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wir bitten den Stadtrat um folgende Beschlussfassung:

Der Stadtrat beauftragt die WVV mit der Ausrichtung eines öffentlichen Stadtrats-Hearings in dem der
Stadtrat zu folgenden Punkten informiert wird:

  • Stand der Straßenbahnplanungen Linien 1/5, 6 und 7 der WSB
  • Stand des Parkraumbewirtschaftungskonzepts der SVG
  • Finanzierungsplan der Investitionsprojekte im Konzern

Begründung:

Aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Planungsvarianten/-ansätze für weitere Verkehrsprojekte und den darin begründeten erheblich unterschiedlichen Kostenrahmen erachten wir es als sinnvoll, in einem solchen Hearing im Stadtrat belastbare Information hinsichtlich der realistisch planbaren Varianten zu
erhalten. Damit können Planungen ausgeschlossen werden, die von vornherein eigentlich nicht weiter in
Frage kommen. Aufgrund des großen öffentlichen Interesses und Gründen der Transparenz soll dieses
Hearing öffentlich sein.

Beleuchtung des Parkplatzes am Dallenberg und der Fußgängerunterführung zur Straßenbahnhaltestelle „Dallenbergbad“

Der folgende Antrag wird weiterverfolgt:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 

wir bitten die Verwaltung um Prüfung, wie der Parkplatz am Dallenbergbad möglichst schnell in der Fläche beleuchtet werden kann und insbesondere der Zugang für Fußgänger durch die Fußgängerunterführung von der Straßenbahnhaltestelle „Dallenbergbad“ durch Beleuchtung sicherer gestaltet werden kann. 

Begründung:

Der Parkplatz am Dallenberg eignet sich durch seine Größe und besonders gute Anbindung an den ÖPNV durch die Straßenbahn als Park&Ride-Parkplatz für Besucher der Innenstadt die aus Süden kommend, die Innenstadt erreichen wollen. Um als Park&Ride-Parkplatz angenommen zu werden, muss dieser den Sicherheitsinteressen seiner Nutzer genügen. Die nicht vorhandene Beleuchtung des Parkplatzes sowie insbesondere des Zugangs durch die Fußgängerunterführung zur Straßenbahnhaltestelle steht diesem Nutzungs- und Sicherheitsinteresse entgegen. Das Ziel einer Attraktivierung der ÖPNV-Umstiegsangebote für Pendler, die in der Innenstadt arbeiten und Besucher der Stadt wird durch eine bessere Beleuchtung gefördert und maßgeblich verbessert. Ein Vergleich zum Parkplatz auf der Talavera, der beleuchtet ist und auch gerne als Park&Ride-Parkplatz genutzt wird, bietet sich hier als Positivbeispiel an. 

DRINGLICHKEITSANTRAG zur Stadtratssitzung am 11.2.2021: Stufenplan aus dem Lockdown

Der folgende Antrag wird weiterverfolgt:

Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung unter Bezugnahme des § 26 11. BayIfSMV mit der Ausarbeitung eines klaren Lockerungsplanes, der die Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie der Kinder prioritär behandelt und den Bürgerinnen und Bürgern verlässlich kommuniziert, welche Maßnahmen gelten und mit welchen Entwicklungen zu rechnen ist. Darüber hinaus soll die Stadtverwaltung die Staatsregierung dazu auffordern, einen generellen Stufenplan aus dem Lockdown auszuarbeiten und vorzulegen. Dieser Lockerungsplan soll sich an folgenden Stufen orientieren: 

Grundlage der Einteilung der Stufen soll die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner des Coronavirus SARS-CoV-2 im Stadtkreis Würzburg sein. Diese wird jedoch mit einem dynamischen Faktor korrespondieren. Dieser dynamische Faktor berücksichtigt:

  1. eine Ü60-Inzidenz, mit der die Infizierten über 60 Jahre, für die eine besondere gesundheitliche Gefährdung besteht, erfasst werden können;
  2. einen Hospitalisierungsindex, der die Belastung des Gesundheitswesens und insbesondere der Intensivkapazitäten abbildet – mit zunehmender Durchimpfung der Risikogruppen wird die Hospitalisierungsrate fallen;
  3. einen Ausbruchs-Streuungs-Index, der das Ausbruchsgeschehen danach bewertet, ob Cluster- oder diffuse Ausbrüche besonders häufig sind;
  4. die tatsächlichen Kapazitäten des Gesundheitsamtes.

Für die einzelnen Lebensbereiche gelten in den einzelnen Stufen folgende Maßnahmen und Regelungen:

Stufe VI – Akute Gesundheitsnotlage (Inzidenzwert > 200 * dynamischer Faktor):

  • Private Zusammenkünfte eines Haushalts und einer weiteren Person 
  • Hotels und andere Beherbergungsbetriebe sind für touristische Zwecke geschlossen
  • Einzelhandel und Gastronomie sind geschlossen (Außer-Haus-Verkauf und sog. „Click & Collect“ bleiben möglich)
  • Kitas und Schulen sind in Notbetreuung und Distanzunterricht
  • Es müssen Vorbereitungen getroffen werden, dass mündliche und in einem 2. Schritt auch schriftliche Prüfungen bei hohem Infektionsgeschehen auch per Videokonferenz stattfinden können. Zudem muss sichergestellt sein, dass die Prüfungsqualität im Pandemie-Schuljahr weder gesenkt noch erhöht werden darf
  • Hochschulen sind im digitalen Lehrbetrieb; Ausnahmen für praktische Lehrveranstaltungen, wenn sie sonst im WS20/21 nicht wiederholt werden können, sind möglich
  • Fortsetzung der Besuchsregeln in Krankenhäusern oder Pflegeheimen (mit Schnelltests und FFP2-Masken)

Stufe V (Inzidenzwert bleibt stabil 14 Tage < 200 * dynamischer Faktor):

  • Private Zusammenkünfte von zwei Haushalten
  • Kitas können bei Nutzung von Luftfilteranlagen auch eingeschränkten Regelbetrieb ermöglichen
  • Schulen können bei Nutzung von Luftfilteranlagen auch Wechselunterricht ermöglichen
  • Einzelhandel und Gastronomie bleiben geschlossen (Außer-Haus-Verkauf und sog. „Click & Collect“ bleiben möglich)

Stufe IV (Inzidenzwert bleibt stabil sieben Tage < 100 * dynamischer Faktor):

  • Private Treffen von maximal drei Haushalten
  • Regelbetrieb in den Kitas bei Nutzung von Luftfilteranlagen möglich
  • Präsenzunterricht der Jahrgänge 1 bis 6 an den Schulen bei Nutzung von Luftfilteranlagen
  • Wechselunterricht für die Jahrgänge 7 bis 13 bei Nutzung von Luftfilteranlagen möglich
  • Präsenzunterricht in den Abschlussklassen
  • Öffnung körpernaher Dienstleistungen (z.B. Friseure)
  • Einzelhandel und Gastronomie bleiben grundsätzlich geschlossen (Außer-Haus-Verkauf und sog. „Click & Collect“ bleiben möglich, zuzüglich darf der Facheinzelhandel für Kundeneinzelberatung/Personal Shopping nach fester Terminvergabe mit Hygienekonzept öffnen)
  • Menschen in Krankenhäusern oder Pflegeheimen dürfen – getrennt – zwei Besucher empfangen, wenn diese Personen nicht zu einem Haushalt gehören (Beibehaltung der Testpflicht und des Tragens medizinischer Masken)
  • Öffnung von Sportanlagen für den Individualsport im Außenbereich

Stufe III (Inzidenzwert bleibt stabil sieben Tage < 50* dynamischer Faktor):

  • Regelbetrieb in den Kitas
  • Präsenzunterricht der Jahrgänge 1 bis 6
  • Wechselunterricht für die Jahrgänge 7 bis 13
  • Praktische Lehrveranstaltungen an den Hochschulen
  • Präsenzprüfungen an den Hochschulen mit begrenzter Teilnehmerzahl unter Hygieneauflagen
  • Öffnung von kulturellen Einrichtungen, Museen, Gedenkstätten, Galerien u.ä. unter Hygieneauflagen
  • Öffnung des Einzelhandels mit Auflagen (Pflicht zum Tragen medizinischer Masken und Zugangsbeschränkung von zehn Quadratmeter je Person)
  • Öffnung von Hotels und andere Beherbergungsbetriebe für touristische Zwecke mit Hygienekonzepten
  • Öffnung der Gastronomie unter Auflagen (mit Hygienekonzept und Erhebung von Kontaktdaten der Gäste)
  • Öffnung von Fitnessstudios mit Kapazitäts- und Nutzungsbegrenzung
  • Menschen in Krankenhäusern oder Pflegeheimen dürfen zwei Besucher – auch aus getrennten Haushalten – empfangen (Beibehaltung der Testpflicht und des Tragens medizinischer Masken)

Stufe II (Inzidenzwert bleibt stabil 21 Tage < 50 * dynamischer Faktor):

  • Öffnung von Theatern, Konzerthäusern und Kinos für einzelne Schulkohorten
  • Öffnung für Musik- und Kunstschulen unter Hygieneauflagen
  • Ermöglichung von Freiluftveranstaltungen bis 250 Personen unter Hygieneauflagen
  • Zulassung von Sportarten für Sportgruppen für Kinder bis 12 Jahren in festen Kohorten mit maximal zehn Personen bei kontaktarmer Ausübung
  • Öffnung von Sportanlagen für Individualsport im Innenbereich
  • Öffnung von Jugend- und Freizeittreffs mit festen Gruppengrößen
  • Anhebung der Teilnehmerzahl für religiöse Veranstaltungen (mit Hygieneauflagen)

Stufe I (Inzidenzwert bleibt stabil sieben Tage < 35 * dynamischer Faktor):

  • Treffen von bis zu zehn Personen aus mehreren Haushalten (Ausnahmen gelten für Kinder bis 14 Jahre)
  • Vollständiger Regelbetrieb in allen Schulen
  • Präsenzlehr- und Erstsemesterveranstaltungen in Kohorten an Hochschulen
  • Präsenzprüfungen an Hochschulen unter Hygieneauflagen
  • Öffnung von Bibliotheken und Archiven unter Hygieneauflagen
  • Öffnung von Theatern, Konzerthäusern und Kinos (mit Hygienekonzept und Erhebung von Kontaktdaten der Gäste)
  • Ermöglichung von Indoor-Veranstaltungen mit Sitzungscharakter und begrenzter Teilnehmerzahl
  • Öffnung von Bars und Kneipen (mit festen Sitzplätzen für Gäste und Hygienekonzept und Erhebung von Kontaktdaten der Gäste) 
  • Ermöglichung von Kontaktsport bei Bildung fester Gruppen
  • Öffnung von Hallenbädern und Saunen sowie Freizeitparks
  • Sportveranstaltungen können im Profi- wie im Amateurbereich mit begrenzter Zuschauerzahl stattfinden
  • erweiterte Besuchsmöglichkeiten für Pflegeheime und Krankenhäuser (Beibehaltung der Testpflicht und des Tragens medizinischer Masken)

Stufe 0 (Inzidenzwert bleibt stabil sieben Tage < 10 * dynamischer Faktor):

  • Bis aufgrund des Fortschritts des Impfprogramms eine Herdenimmunität der Bevölkerung erreicht ist, bleiben lediglich die Verpflichtungen zum Tragen einer medizinischen Maske und zum Einhalten von Abständen in Kraft.

Für sämtliche Lebensbereiche in den Stufen I bis V gilt, dass von den vorstehenden Regelungen abgewichen werden kann, sofern sämtliche Anwesenden sich vor Ort einem Antigen-Schnelltest unterziehen und dieser negativ ausfällt.
Begründung:

Würzburg benötigt dringend einen Stufenplan, um den Menschen wieder eine Perspektive in der Pandemie zu geben. Nur so können wir langfristig Akzeptanz der Corona-Maßnahmen gewährleisten. 

Würzburg ist seit Ende Oktober 2020 im zweiten Lockdown. Nach mehreren Verschärfungen gelten in allen Bundesländern noch strengere Vorschriften. Kitas und Schulen befinden sich im Notbetrieb, Geschäfte und Restaurants sind flächendeckend geschlossen, Reisen und Kulturveranstaltungen finden seit Monaten nicht statt. Bisher gibt es keine klare Perspektive für eine Wieder-Öffnung des gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens. Die Hoffnung, die die Zulassung erster Impfstoffe vor einem Monat aufkeimen ließ, ist inzwischen durch die schleppende Impfkampagne und Lieferschwierigkeiten getrübt. Vor allem die drohende Ausbreitung von sehr wahrscheinlich ansteckenderen Virus-Mutationen führen uns vor Augen, dass die Pandemie noch nicht vorbei ist.

Es ist die Zeit, wo die Zahlen deutlich in unserer Stadt fallen, dass neue Planungen in die Tat umgesetzt werden. Die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen brauchen und verdienen Planbarkeit und eine Perspektive. Notwendig ist deshalb eine souveräne und verlässliche Strategie, die den Menschen Orientierung bietet und die notwendigen Maßnahmen begründet. Sie muss als klarer Stufenplan verständlich und nachvollziehbar sein und eindeutige „Wenn-Dann-Regeln“ enthalten. Ein Stufenplan darf und kann keine Einbahnstraße sein. Bei einem Wiederaufflammen des Infektionsgeschehens sind Regelungsveränderungen selbstverständlich geboten.

„3-D-Befahrung“, HH -Jahr 2021

Antrag zu den Haushaltsberatungen 2021

„3-D-Befahrung“, HH -Jahr 2021

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Schuchardt,

namens der Freien Wähler-FWG, FDP und Bürgerforum Stadtratsfraktionen stellen wir folgenden Antrag:

Wir beantragen im Einzelplan 6 (Bau- und Wohnungswesen) im Unterabschnitt 6121 die Bereitstellung von 150.000 € für eine „3D-Befahrung“ des Stadtgebietes von Würzburg, um das virtuelle Stadtmodell von Würzburg signifikant weiterzuentwickeln.

Begründung:

Die existierenden digitalen Daten werden standardmäßig durch die Staatliche Vermessungsverwaltung im sogenannten LOD2 (Level of Detail) bereitgestellt.

Hierbei sind Gebäude mit standardisierten Dachformen eingestellt – Brücken fehlen gänzlich.

Das Baureferat hat mit einer Nachbearbeitung der Geodaten für den LOD3 begonnen, um zukünftig ein genaueres Abbild der Stadt als Datenbasis für unterschiedlichste Aufgaben zur Verfügung zu stellen.

Es wird angestrebt durch den LOD3 präzisere Auswertungen aus dem Stadtmodell zu ermöglichen, z.B. für stadtgestalterische Fragen, Wohnbauanalysen, Umweltthematiken, wie die Klimafunktionskarte, Baumstandorte, etc.

Für diesen Aufbereitungsprozess des digitalen Stadtmodells sind georeferenzierte 360-Grad-Panoramabilder und die Erfassung von Laserscandaten erforderlich, die durch eine Befahrung des Stadtgebietes erstmals in großem Umfang gewonnen werden müssen.

Für die Straßenbefahrung, den Weg in die Zukunft, ist eine externe Beauftragung erforderlich.

Aus diesem Grunde bitten wir um Bereitstellung von 150.000 € in den Haushalt 2021.

Mit freundlichen Grüßen

Charlotte Schloßareck                                                         Josef Hofmann                 

auch namens der FDP/Bürgerforum-Fraktion                auch namens der Freien Wähler-FWG

Joachim Spatz                                                                     Andy Puhl

Andrew Ullmann                                                                 Volker Omert

Erlass von anfallenden Nutzungsgebühren der s.Oliver Würzburg, HH -Jahr 2021

Interfraktioneller Antrag zu den Haushaltsberatungen 2021

Erlass von anfallenden Nutzungsgebühren der s.Oliver Würzburg, HH -Jahr 2021

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Schuchardt,

namens der Freien Wähler-FWG, CSU, FDP und Bürgerforum Stadtratsfraktionen stellen wir folgenden Antrag:

Wir beantragen in der Haushaltsstelle 05651.1414 den Erlass von anfallenden Kosten der s.Oliver Würzburg für Miete Parkett und Miete Tribüne. Anteilig für die abgebrochene Saison 2019/2020 3.692,00 € und für die Saison 2020/2021 lt. Jahresrechnung 10.270,00 €.

Begründung:

In den „Corona – Spielzeiten“ finden die Heimspiele unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Dies hat zur Konsequenz, dass keinerlei Einnahmen, die zur Kostendeckung beitragen können, generiert werden. Aus diesem Grunde bitten wir um Erlass der sämtlicher Aufwendungen in Höhe von 13.962 €.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Roth                            gez. Charlotte Schloßareck                         Josef Hofmann   

auch namens der CSU               auch namens FDP/Bürgerforum-Fraktion     auch namens der FW-FWG