Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zur nächsten Stadtratssitzung am 22.07.2021 stellen wir folgenden Dringlichkeitsantrag zur Abstimmung:
1) Die Verwaltung wird beauftragt gemäß der u. g. Vorgaben Luftreinigungssysteme für alle Schulen und
KiTas in der Verantwortungshoheit von Würzburg zu bestellen und zum Schulbeginn aufzustellen.
2) Die Verwaltung beantrag umgehend entsprechende Fördermittel.
3) Die Verwaltung schließt mit/nach der Anschaffung Wartungsverträge für die Geräte ab.
4) Die Differenzsumme nach etwaig erfolgreichen Förderanträgen muss aus dem städtischen Haushalt
entnommen werden, ggf. mit einem Nachtragshaushalt.
Begründung:
Die COVID-19 Pandemie hat global nur wenig an Dynamik verloren. Die Zahlen in Deutschland, stimmen
zwar optimistisch, doch Viren mutieren und werden ansteckender. Die Durchimpfung der Bevölkerung
verlangsamt sich, so dass die bislang ungeschützten Menschen nun anfällig sind für Infektionen und
Krankheit. Bislang konnte, die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut sich nicht zu einer
allgemeinen Impfempfehlung für Kinder ab 12 Jahren entscheiden.
Alle Ebenen der Politik sind in der Verantwortung, dem Bildungsauftrag für die Kinder und Jugendlichen
nachzukommen. Es ist unsere Verantwortung die Kinder vor gefährlichen Infektionen zu schützen und
gleichzeitig Wechsel- und Distanzunterunterricht zu vermeiden.
In der Pandemie sind verschiedene Präventionsmodule notwendig, um zusammen das Ansteckungsrisiko zu minimieren. Neben regelmäßigen Testungen und dem Einhalten von Abständen, können regelmäßiges Lüften in Kombination mit Luftreinigungssystemen das Risiko eines Spreader-Events reduzieren (Umweltbundesamt 11.02.2021).
Es gibt seit dem vergangenen Herbst einige Studien, die getestet haben wie mobile Luftfilteranlagen in
Klassenzimmern wirken (Christopherson DA et al. Otolaryngology – Head and Neck Surgery 2020,
Umweltbundesamt 16.11.2020). Sie kommen alle zu dem Fazit, dass qualitativ hochwertige mobile
Luftreiniger gerade für die kalte Jahreszeit sehr sinnvoll sind. Da geht schließlich kein Dauerlüften mehr
und dann reicht das Lüftungskonzept mit drei- bis viermal Stoßlüften pro Stunde einfach nicht mehr aus. Dieses Lüftungskonzept ist zwar unschlagbar billig, ist aber unzureichend.
Eine Studie am Institut für Strömungsmechanik und Aerodynamik der Bundeswehr Universität in München (Christian J. Kähler et al.: Schulunterricht während der SARS-CoV-2 Pandemie ‒ Welches
Konzept ist sicher, realisierbar und ökologisch vertretbar? 22.09.20) hat festgestellt, dass die Möglichkeit durch regelmäßig kurzes Lüften die Viruslast im Klassenzimmer zu reduzieren, stark überschätzt wird. Die Wissenschaftler empfehlen zusätzlich zum Stoßlüften hocheffiziente Raumluftreiniger mit HEPA-Filtern einzusetzen. Dabei saugt ein Luftreiniger über einen möglichst großen Ventilator die Umgebungsluft an. Dann leitet sie die Luft in das Innere des Luftreinigungsgerät und dort wird sie durch Filter gereinigt. Danach wird die Luft wieder sauber in den Raum abgegeben.
Die Raumluftreiniger für Schulen/KiTas müssen drei Kriterien erfüllen, um die Virenlast im Raum
besonders schnell abzubauen:
1) Der Volumenstrom der Geräte muss mindestens dem sechsfachen des Raumvolumens pro Stunde.
2) Der Luftreiniger braucht auch einen leistungsstarken HEPA-Filter der Klasse 14, die beim Atmen,
Sprechen und Singen wie auch Husten erzeugte Tröpfchen effektiv abfangen können.
3) Das Gerät muss geräuscharm arbeiten, so dass es den Schulbetrieb nicht stört.
Eine Studie der Uni Frankfurt hat untersucht wie Raumluftreiniger tatsächlich in vollen Klassenzimmern
funktionieren, in denen bis zu 30 Menschen sitzen. Das Ergebnis war, dass 30 Minuten nach dem
Anschalten ein Luftreiniger 90% der Aerosole aus der Luft entfernt hatte. Die Ansteckungsgefahr durch
eine hochinfektiöse Person im Klassenzimmer, einen sogenannten Superspreader, wurde sehr deutlich
reduziert (Curtius J et al. Testing mobile air purifiers in a school classroom: Reducing the airborne
transmission risk for SARS-CoV-2, Aerosol Science and Technology (2021), 55:5, 586-599).
In diesem Frühjahr hat dies eine weitere Studie im Auftrag der Universität Münster bestätigt, und sogar
das Umweltbundesamt bestätigt die Wirksamkeit der Luftfiltergeräte bei richtiger Anwendung (Bericht des WDR: https://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/luftreiniger-studie-muenster-filter-corona-
100.html).
Die Kosten betragen je nach Größe des Klassenzimmers zwischen 1.000-3.000 €. Hinzu muss die
Wartung der Geräte gewährleistet sein und die Filter müssen regelmäßig gewechselt werden.
Unabhängig von der COVID-19-Pandemie sind Investitionen in mobile Luftfiltergeräte für Schulen und
KiTas langfristig sinnvoll und hilfreich, zum Beispiel um Grippeviren oder Feinstaubbelastung zu
bekämpfen. Diese Geräte könnten auch übers ganze Jahr helfen.
Der Bund hat bereits eine Förderung beschlossen und neuerdings existieren von der bayerisches
Staatregierung weitere Fördermöglichkeiten.
Autor: Christian Knies
Interfraktioneller Antrag: Öffentliches Stadtrats-Hearing der WVV zu Straßenbahnplanung, Parkraumbewirtschaftung und Investitionsfinanzierung
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir bitten den Stadtrat um folgende Beschlussfassung:
Der Stadtrat beauftragt die WVV mit der Ausrichtung eines öffentlichen Stadtrats-Hearings in dem der
Stadtrat zu folgenden Punkten informiert wird:
- Stand der Straßenbahnplanungen Linien 1/5, 6 und 7 der WSB
- Stand des Parkraumbewirtschaftungskonzepts der SVG
- Finanzierungsplan der Investitionsprojekte im Konzern
Begründung:
Aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Planungsvarianten/-ansätze für weitere Verkehrsprojekte und den darin begründeten erheblich unterschiedlichen Kostenrahmen erachten wir es als sinnvoll, in einem solchen Hearing im Stadtrat belastbare Information hinsichtlich der realistisch planbaren Varianten zu
erhalten. Damit können Planungen ausgeschlossen werden, die von vornherein eigentlich nicht weiter in
Frage kommen. Aufgrund des großen öffentlichen Interesses und Gründen der Transparenz soll dieses
Hearing öffentlich sein.
FDP: Testen, impfen, öffnen – Tagestickets zur Rückkehr in den Alltag
FDP Würzburg und die FDP/Bürgerforum-Fraktion im Würzburger Stadtrat fordern die Verwaltung auf, dass Würzburg zu einer Modellregion in der Pandemiebekämpfung wird. Hierzu erklärt der Kreisvorsitzende und Bundestagsabgeordnete Prof. Dr. Andrew Ullmann:
„Wir erkennen, dass die Hauptursache der Infektionen im privaten/familiären Umfeld stattfinden und eine striktere Durchsetzung des Lockdowns hier eher kontraproduktiv ist, weil sich dann die Leute wieder vermehrt privat in Innenräumen treffen. Deshalb müssen wir klügere Wege beschreiten, um eine gewisse Normalität zurückzuerlangen.“ Hierfür schlagen wir folgende Maßnahmen vor.
Unter Berücksichtigung der Belastungen des Gesundheitssystems, hier vor allem die stationäre Aufnahme von COVID-Patienten, könnten folgende Hygieneregeln im Alltag eingehalten werden:
1. Öffnung des Einzelhandels unter den bereits bekannten Regeln von 1 Person pro 10 qm. Diese sind verpflichtet FFP2-Masken zu tragen.
2. Öffnung der Außengastronomie mit den bereits eingeführten Hygiene- und Abstandsregeln in Kombination mit einem tagesaktuellen Schnelltest.
Diese Schnellteststationen müssen nun umgehend in der Stadt eingerichtet werden, denn nicht nur diese Besucher sollten getestet werden sondern auch Lehrkräften, Erzieherinnen und Erziehern, Kindern und Jugendlichen sollte die Möglichkeit eines zweimaligen kostenlosen Tests pro Woche angeboten werden. Denn Schnelltests sind ein weiterer Baustein zur Risikoverminderung einer Infektionsübertragung. Nur der Dreiklang aus Hygieneregeln, testen und impfen ermöglicht auch in Würzburg trotz Pandemie ein wenig mehr Normalität im Alltag zurückzuerlangen.
Beleuchtung des Parkplatzes am Dallenberg und der Fußgängerunterführung zur Straßenbahnhaltestelle „Dallenbergbad“
Der folgende Antrag wird weiterverfolgt:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir bitten die Verwaltung um Prüfung, wie der Parkplatz am Dallenbergbad möglichst schnell in der Fläche beleuchtet werden kann und insbesondere der Zugang für Fußgänger durch die Fußgängerunterführung von der Straßenbahnhaltestelle „Dallenbergbad“ durch Beleuchtung sicherer gestaltet werden kann.
Begründung:
Der Parkplatz am Dallenberg eignet sich durch seine Größe und besonders gute Anbindung an den ÖPNV durch die Straßenbahn als Park&Ride-Parkplatz für Besucher der Innenstadt die aus Süden kommend, die Innenstadt erreichen wollen. Um als Park&Ride-Parkplatz angenommen zu werden, muss dieser den Sicherheitsinteressen seiner Nutzer genügen. Die nicht vorhandene Beleuchtung des Parkplatzes sowie insbesondere des Zugangs durch die Fußgängerunterführung zur Straßenbahnhaltestelle steht diesem Nutzungs- und Sicherheitsinteresse entgegen. Das Ziel einer Attraktivierung der ÖPNV-Umstiegsangebote für Pendler, die in der Innenstadt arbeiten und Besucher der Stadt wird durch eine bessere Beleuchtung gefördert und maßgeblich verbessert. Ein Vergleich zum Parkplatz auf der Talavera, der beleuchtet ist und auch gerne als Park&Ride-Parkplatz genutzt wird, bietet sich hier als Positivbeispiel an.
Konkrete Öffnungsschritte für Würzburg, jetzt!
Die FDP/Bürgerforum-Fraktion im Stadtrat fordert die Verwaltung auf, im Lichte der heute von der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin getroffenen Beschlüsse, schnellstmöglich aber spätestens in der nächsten Stadtratssitzung am 11.3. einen Bericht vorzulegen, welche konkreten Öffnungsschritte auf Würzburg angepasst, vorgesehen sind und in welchem Zeitplan diese umgesetzt werden, um schnellstmöglich weiteren Schaden von (Einzel-)Handel, Kultur und Gastronomie in Würzburg abzuwenden.
Hierzu erklärt der Bundestagsabgeordnete und Stadtrat Prof. Dr. Andrew Ullmann:
„Wir haben bereits am 11.2. im Stadtrat unseren als Dringlichkeitsantrag vorgelegten Stufenplan mit konkret definierten Öffnungsschritten zur Weiterverfolgung beschlossen. Es ist nun an der Zeit, diesen so schnell wie möglich umzusetzen. Die Beschlüsse von heute bestätigen zusätzlich, dass wir als Stadt die Möglichkeit haben, konkrete eigene, an das Würzburger Inzidenz- und Infektionsgeschehen angepasste Öffnungsschritte zu machen. Wir liegen nun stabil seit fast zwei Wochen unter dem Inzidenzwert 50 auf 100.000 Einwohner pro Woche. Bislang war vor allem die CSU in Bayern und in Würzburg von der Angst getrieben, dass der Einzelhandel Hygieneregeln nicht einhalten kann. Wenn im Lebensmittelhandel und beim Frisör Hygieneregeln eingehalten werden können, dann können diese auch im Einzelhandel und der Gastronomie möglich sein. Es wird Zeit, dass wir mit Mut und Verantwortung in Würzburg vorangehen. Das sind wir nicht nur unseren Händlern und Gastronomen in Würzburg schuldig.“
DRINGLICHKEITSANTRAG zur Stadtratssitzung am 11.2.2021: Stufenplan aus dem Lockdown
Der folgende Antrag wird weiterverfolgt:
Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung unter Bezugnahme des § 26 11. BayIfSMV mit der Ausarbeitung eines klaren Lockerungsplanes, der die Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie der Kinder prioritär behandelt und den Bürgerinnen und Bürgern verlässlich kommuniziert, welche Maßnahmen gelten und mit welchen Entwicklungen zu rechnen ist. Darüber hinaus soll die Stadtverwaltung die Staatsregierung dazu auffordern, einen generellen Stufenplan aus dem Lockdown auszuarbeiten und vorzulegen. Dieser Lockerungsplan soll sich an folgenden Stufen orientieren:
Grundlage der Einteilung der Stufen soll die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner des Coronavirus SARS-CoV-2 im Stadtkreis Würzburg sein. Diese wird jedoch mit einem dynamischen Faktor korrespondieren. Dieser dynamische Faktor berücksichtigt:
- eine Ü60-Inzidenz, mit der die Infizierten über 60 Jahre, für die eine besondere gesundheitliche Gefährdung besteht, erfasst werden können;
- einen Hospitalisierungsindex, der die Belastung des Gesundheitswesens und insbesondere der Intensivkapazitäten abbildet – mit zunehmender Durchimpfung der Risikogruppen wird die Hospitalisierungsrate fallen;
- einen Ausbruchs-Streuungs-Index, der das Ausbruchsgeschehen danach bewertet, ob Cluster- oder diffuse Ausbrüche besonders häufig sind;
- die tatsächlichen Kapazitäten des Gesundheitsamtes.
Für die einzelnen Lebensbereiche gelten in den einzelnen Stufen folgende Maßnahmen und Regelungen:
Stufe VI – Akute Gesundheitsnotlage (Inzidenzwert > 200 * dynamischer Faktor):
- Private Zusammenkünfte eines Haushalts und einer weiteren Person
- Hotels und andere Beherbergungsbetriebe sind für touristische Zwecke geschlossen
- Einzelhandel und Gastronomie sind geschlossen (Außer-Haus-Verkauf und sog. „Click & Collect“ bleiben möglich)
- Kitas und Schulen sind in Notbetreuung und Distanzunterricht
- Es müssen Vorbereitungen getroffen werden, dass mündliche und in einem 2. Schritt auch schriftliche Prüfungen bei hohem Infektionsgeschehen auch per Videokonferenz stattfinden können. Zudem muss sichergestellt sein, dass die Prüfungsqualität im Pandemie-Schuljahr weder gesenkt noch erhöht werden darf
- Hochschulen sind im digitalen Lehrbetrieb; Ausnahmen für praktische Lehrveranstaltungen, wenn sie sonst im WS20/21 nicht wiederholt werden können, sind möglich
- Fortsetzung der Besuchsregeln in Krankenhäusern oder Pflegeheimen (mit Schnelltests und FFP2-Masken)
Stufe V (Inzidenzwert bleibt stabil 14 Tage < 200 * dynamischer Faktor):
- Private Zusammenkünfte von zwei Haushalten
- Kitas können bei Nutzung von Luftfilteranlagen auch eingeschränkten Regelbetrieb ermöglichen
- Schulen können bei Nutzung von Luftfilteranlagen auch Wechselunterricht ermöglichen
- Einzelhandel und Gastronomie bleiben geschlossen (Außer-Haus-Verkauf und sog. „Click & Collect“ bleiben möglich)
Stufe IV (Inzidenzwert bleibt stabil sieben Tage < 100 * dynamischer Faktor):
- Private Treffen von maximal drei Haushalten
- Regelbetrieb in den Kitas bei Nutzung von Luftfilteranlagen möglich
- Präsenzunterricht der Jahrgänge 1 bis 6 an den Schulen bei Nutzung von Luftfilteranlagen
- Wechselunterricht für die Jahrgänge 7 bis 13 bei Nutzung von Luftfilteranlagen möglich
- Präsenzunterricht in den Abschlussklassen
- Öffnung körpernaher Dienstleistungen (z.B. Friseure)
- Einzelhandel und Gastronomie bleiben grundsätzlich geschlossen (Außer-Haus-Verkauf und sog. „Click & Collect“ bleiben möglich, zuzüglich darf der Facheinzelhandel für Kundeneinzelberatung/Personal Shopping nach fester Terminvergabe mit Hygienekonzept öffnen)
- Menschen in Krankenhäusern oder Pflegeheimen dürfen – getrennt – zwei Besucher empfangen, wenn diese Personen nicht zu einem Haushalt gehören (Beibehaltung der Testpflicht und des Tragens medizinischer Masken)
- Öffnung von Sportanlagen für den Individualsport im Außenbereich
Stufe III (Inzidenzwert bleibt stabil sieben Tage < 50* dynamischer Faktor):
- Regelbetrieb in den Kitas
- Präsenzunterricht der Jahrgänge 1 bis 6
- Wechselunterricht für die Jahrgänge 7 bis 13
- Praktische Lehrveranstaltungen an den Hochschulen
- Präsenzprüfungen an den Hochschulen mit begrenzter Teilnehmerzahl unter Hygieneauflagen
- Öffnung von kulturellen Einrichtungen, Museen, Gedenkstätten, Galerien u.ä. unter Hygieneauflagen
- Öffnung des Einzelhandels mit Auflagen (Pflicht zum Tragen medizinischer Masken und Zugangsbeschränkung von zehn Quadratmeter je Person)
- Öffnung von Hotels und andere Beherbergungsbetriebe für touristische Zwecke mit Hygienekonzepten
- Öffnung der Gastronomie unter Auflagen (mit Hygienekonzept und Erhebung von Kontaktdaten der Gäste)
- Öffnung von Fitnessstudios mit Kapazitäts- und Nutzungsbegrenzung
- Menschen in Krankenhäusern oder Pflegeheimen dürfen zwei Besucher – auch aus getrennten Haushalten – empfangen (Beibehaltung der Testpflicht und des Tragens medizinischer Masken)
Stufe II (Inzidenzwert bleibt stabil 21 Tage < 50 * dynamischer Faktor):
- Öffnung von Theatern, Konzerthäusern und Kinos für einzelne Schulkohorten
- Öffnung für Musik- und Kunstschulen unter Hygieneauflagen
- Ermöglichung von Freiluftveranstaltungen bis 250 Personen unter Hygieneauflagen
- Zulassung von Sportarten für Sportgruppen für Kinder bis 12 Jahren in festen Kohorten mit maximal zehn Personen bei kontaktarmer Ausübung
- Öffnung von Sportanlagen für Individualsport im Innenbereich
- Öffnung von Jugend- und Freizeittreffs mit festen Gruppengrößen
- Anhebung der Teilnehmerzahl für religiöse Veranstaltungen (mit Hygieneauflagen)
Stufe I (Inzidenzwert bleibt stabil sieben Tage < 35 * dynamischer Faktor):
- Treffen von bis zu zehn Personen aus mehreren Haushalten (Ausnahmen gelten für Kinder bis 14 Jahre)
- Vollständiger Regelbetrieb in allen Schulen
- Präsenzlehr- und Erstsemesterveranstaltungen in Kohorten an Hochschulen
- Präsenzprüfungen an Hochschulen unter Hygieneauflagen
- Öffnung von Bibliotheken und Archiven unter Hygieneauflagen
- Öffnung von Theatern, Konzerthäusern und Kinos (mit Hygienekonzept und Erhebung von Kontaktdaten der Gäste)
- Ermöglichung von Indoor-Veranstaltungen mit Sitzungscharakter und begrenzter Teilnehmerzahl
- Öffnung von Bars und Kneipen (mit festen Sitzplätzen für Gäste und Hygienekonzept und Erhebung von Kontaktdaten der Gäste)
- Ermöglichung von Kontaktsport bei Bildung fester Gruppen
- Öffnung von Hallenbädern und Saunen sowie Freizeitparks
- Sportveranstaltungen können im Profi- wie im Amateurbereich mit begrenzter Zuschauerzahl stattfinden
- erweiterte Besuchsmöglichkeiten für Pflegeheime und Krankenhäuser (Beibehaltung der Testpflicht und des Tragens medizinischer Masken)
Stufe 0 (Inzidenzwert bleibt stabil sieben Tage < 10 * dynamischer Faktor):
- Bis aufgrund des Fortschritts des Impfprogramms eine Herdenimmunität der Bevölkerung erreicht ist, bleiben lediglich die Verpflichtungen zum Tragen einer medizinischen Maske und zum Einhalten von Abständen in Kraft.
Für sämtliche Lebensbereiche in den Stufen I bis V gilt, dass von den vorstehenden Regelungen abgewichen werden kann, sofern sämtliche Anwesenden sich vor Ort einem Antigen-Schnelltest unterziehen und dieser negativ ausfällt.
Begründung:
Würzburg benötigt dringend einen Stufenplan, um den Menschen wieder eine Perspektive in der Pandemie zu geben. Nur so können wir langfristig Akzeptanz der Corona-Maßnahmen gewährleisten.
Würzburg ist seit Ende Oktober 2020 im zweiten Lockdown. Nach mehreren Verschärfungen gelten in allen Bundesländern noch strengere Vorschriften. Kitas und Schulen befinden sich im Notbetrieb, Geschäfte und Restaurants sind flächendeckend geschlossen, Reisen und Kulturveranstaltungen finden seit Monaten nicht statt. Bisher gibt es keine klare Perspektive für eine Wieder-Öffnung des gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens. Die Hoffnung, die die Zulassung erster Impfstoffe vor einem Monat aufkeimen ließ, ist inzwischen durch die schleppende Impfkampagne und Lieferschwierigkeiten getrübt. Vor allem die drohende Ausbreitung von sehr wahrscheinlich ansteckenderen Virus-Mutationen führen uns vor Augen, dass die Pandemie noch nicht vorbei ist.
Es ist die Zeit, wo die Zahlen deutlich in unserer Stadt fallen, dass neue Planungen in die Tat umgesetzt werden. Die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen brauchen und verdienen Planbarkeit und eine Perspektive. Notwendig ist deshalb eine souveräne und verlässliche Strategie, die den Menschen Orientierung bietet und die notwendigen Maßnahmen begründet. Sie muss als klarer Stufenplan verständlich und nachvollziehbar sein und eindeutige „Wenn-Dann-Regeln“ enthalten. Ein Stufenplan darf und kann keine Einbahnstraße sein. Bei einem Wiederaufflammen des Infektionsgeschehens sind Regelungsveränderungen selbstverständlich geboten.
Anfrage der FDP/Bürgerforum-Stadtratsfraktion vom 02.12.2020 zum Infektionsgeschehen Corona-Pandemie
Frage 1
Wie hoch ist die Zahl der Menschen, die in ihren Wohnungen isoliert sein müssen oder in Quarantäne sind? (Bitte aufschlüsseln nach durchschnittlichen Zahlen pro Woche und bitte für die letzten 8 Wochen.)
Kalenderwoche | AnzahlPersonen |
49 | 388 |
48 | 486 |
47 | 501 |
46 | 460 |
45 | 653 |
44 | 653 |
43 | 600 |
42 | 661 |
Gesamt: | 4846 |
Frage 2
Wie werden diese Anordnungen verfolgt bzw. ihre Nicht-Einhaltung geahndet? (Bitte beschreiben.)
Bei Anzeigeerstattung, z. B. durch die Polizei oder das Gesundheitsamt, oder bei Erkenntnissen über städtische Dienststellen, z. B. durch den Kommunalen Ordnungsdienst, wird regelmäßig ein Bußgeldverfahren eingeleitet, dass mit einer Anhörung des Betroffenen beginnt und ggfs. durch den Erlass eines Bußgeldbescheides sein Abschluss findet. Die Bußgeldhöhe liegt bei 300 € bis 1000 €. In einem besonderen Fall wurde ein präventiver Zwangsgeldbescheid mit einem höheren Betrag entworfen, der aber nach erfolgter Einsicht und Beachtung nicht zugestellt werden musste.
Frage 3
Wie viele Verletzungen der Einhaltungen der Isolierungs- und Quarantänemaßnahmen sind bekannt? (bitte absolute und relative Zahlen und nur die Zahlen der letzten 8 Wochen)
Das Gesundheitsamt bittet die Polizeiinspektion Würzburg-Stadt regelmäßig um Unterstützung bei der Kontrolle bzw. der Überprüfung von angeordneten Quarantänen. Im angefragten Zeitraum leistete die Polizeiinspektion Würzburg-Stadt in 42 Fällen Amtshilfe; eigeninitiativ wurden insgesamt 15 Verstöße zur Anzeige gebracht. Die Anzeigen kommen immer wieder über „Zufallstreffer“ zustande, z. B. wenn im Zuge der Aufnahme eines Ladendiebstahls beim Beschuldigten eine Quarantäne festgestellt wird. Konkrete Kontrollen der Einhaltung erfolgen nur auf Hinweis oder Ersuchen des Gesundheitsamtes.
Zusätzlich wurde zwei weitere Anzeigen in diesem Zeitraum erstattet und durch die Fachabteilung Ordnungsaufgaben bearbeitet, einmal ausgehend von Erkenntnissen aus dem Bürgerbüro und einmal ausgehend vom Gesundheitsamt.
Frage 4
Wie hoch ist die 7-Tage Inzidenz in der Altersgruppe > 60 Jahre? (Bitte aufschlüsseln nach durchschnittlichen Zahlen pro Woche und bitte für die letzten 8 Wochen.)
Kalender-woche | Anzahl-Fälle | 7 Tage Inzidenz /100.000 Einwohner |
42 | 9 | 7,03 |
43 | 10 | 7,82 |
44 | 23 | 17,98 |
45 | 29 | 22,67 |
46 | 25 | 19,54 |
47 | 17 | 13,29 |
48 | 14 | 10,94 |
49 | 8 | 6,25 |
Frage 5
Wie viele Cluster-Ausbrüche sind bekannt? (Bitte aufschlüsseln nach Gesamtzahlen pro Woche und bitte für die letzten 8 Wochen.)
Kalender-woche | Herdanzahl SK und LK |
42 | 7 |
43 | 13 |
44 | 10 |
45 | 14 |
46 | 15 |
47 | 4 |
48 | 5 |
49 | 8 |
Frage 6
Wie viele Ausbrüche (im Sinne von Superspreader Events bzw. Cluster) gab es in Sportvereinen, Kultureinrichtungen, Gastronomie, Gemeinschaftsunterkünften, Pflege- und Altenpflegeheimen, Schulen oder KiTas? (Bitte gestaffelt nach Monaten, seit März 2020.)
Einrichtung | Herdanzahl 2020 SK und LK |
Pflege und Altenheim | 7 |
Sportverein | 0 |
Kultureinrichtungen | nicht bekannt |
Gastronomie | 5 |
Gemeinschaftsunterkünfte | 4 |
Schulen / Schulteam | 14 |
Kitas | 6 |
Frage 7
Wie hoch ist die kumulative Inzidenz der Infizierten nach Altersgruppen gestaffelt und wie viele davon wurden mindestens 1x stationär behandelt?

Frage 8
Wie hoch ist die aktuelle 7-Tage-Inzidenz der Infizierten nach Altersgruppen gestaffelt und wie viele davon wurden mindestens 1x stationär behandelt.
Kalender-woche | Jahre | Anzahl-Fälle | 7 Tage Inzidenz /100.000 Einwohner |
49 | 0-3. | 0 | 0,00 |
4-7. | 1 | 0,78 | |
8-12. | 8 | 6,25 | |
13-17. | 4 | 3,13 | |
18-25. | 11 | 8,60 | |
26-35. | 15 | 11,72 | |
36-45. | 15 | 11,72 | |
46-65. | 24 | 18,76 | |
66-105. | 7 | 5,47 |
Ohne Anzahl zu stationären Behandlungen.
Frage 9
Wie hoch ist die Zahl der aktiv Infizierten und wie viele davon werden stationär behandelt? Bitte auch gestaffelt nach Altersgruppe.
Kalender-woche | Jahre | Anzahl-Fälle |
Stand 08.12.2020, 14:28 h | 0-3. | 2 |
4-7. | 2 | |
8-12. | 11 | |
13-17. | 7 | |
18-25. | 18 | |
26-35. | 29 | |
36-45. | 24 | |
46-65. | 36 | |
66-105. | 12 | |
Gesamt: | 141 |
Ohne Anzahl zu stationären Behandlungen.
Frage 10
Gibt es Stadteile die besonders vom Pandemiegeschehen betroffen sind?
Es gibt in Würzburg keine Stadtteile, die besonders vom Pandemiegeschehen betroffen sind. Stadtteilbezogene Differenzen können sich aber durch die Lage von Altenheimen und stationären Einrichtungen ergeben.
Frage 11
Sind Schnellteststationen geplant? Wenn ja, wo und wer kann sich testen lassen?
Schnelltests sind ab der 2. Dezemberhälfte, noch vor Weihnachten geplant. Mit den Hilfsorganisationen ist ein Konzept vorbesprochen. Sofern ein Angebot logistisch vorübergehen nicht im Impfzentrum angeboten werden kann, wird die Franz-Oberthür-Schule als Standort geplant. Insbesondere für Besucher von Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen sowie Reiserückkehrer sollen Antigen-Schnelltest angeboten werden. Die Terminvergabe wird über eine Hotline erfolgen.
Frage 12
„Sind niedergelassene Ärzte in Würzburg bei der anstehenden Impfkampagne eingebunden? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie?“
Über die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) wurden alle Haus- und Fachärzte sowie Poolärzte im Bereitschaftsdienst bereits in der frühen Konzeptphase eingebunden und informiert. Zusätzlich können Ärzte „ohne Rechtsbeziehung zur KVB“ für die Impftätigkeit über eine befristete Kooperation eingebunden werden. Bayernweit wurde dazu ein elektronisches Dienstplanmanagement erstellt. In Würzburg erfolgt die Zuteilung der Ärzte für das Impfzentrum und die mobilen Impfteams durch die KVB Bezirksstelle Unterfranken auf Anforderung des ärztlichen Koordinators des Impfzentrums. Dieses Zusammenspiel hat sich sehr rasch und stabil bewährt.
Frage 13
Wie viele zusätzliche Personen arbeiten im bzw. für das Gesundheitsamt zur Kontaktverfolgung von Menschen mit COVID-19? Gibt es zwischenzeitlich eine webbasierte Software (welche?), die außerhalb des Gesundheitsamts von den Mitarbeitern verwendet werden kann? (siehe Berichterstattung in der Main-Post)
Im Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Würzburg arbeiten täglich 53 Personen im Contact Tracing (inklusive Unterstützung durch die Stadt Würzburg, die Bundeswehr und Abordnungen aus anderen Behörden). Eine Projektgruppe zur Einführung der webbasierten Software SORMAS wurde gegründet, die mit Hochdruck an der Einführung arbeitet.
Keine Planung am Paradeplatz ohne Verkehrskonzept!
FDP/Bürgerforum im Stadtrat kritisiert den interfraktionellen Antrag diverser Stadtratsfraktionen zur Neugestaltung der Achse Dom-Residenz, der den Wegfall nahezu aller Stellplätze in diesem Bereich vorsieht.
Hierzu erklärt die Fraktionsvorsitzende Charlotte Schloßareck:
„Seit über 18 Jahren fordere ich – über mehrere Jahre und Anträge hinweg, auch in unserer gemeinsamen Fraktion mit der FDP – den Bau eines Park & Ride-Parkhauses in der Sanderau und an weiteren Standorten, ebenso die Aufstockung des Theaterparkhauses. Darüber hinaus fordern wir als Fraktion ein Verkehrskonzept mit ganzheitlicher Betrachtung des gesamten Bereiches Dom/Residenz und südlicher Bischofshut.
Bürgermeister Heilig hat es bislang versäumt, wie im vergangenen Jahr vom Stadtrat aufgefordert, schnellstmöglich ein Mobilitätskonzept zu entwickeln. Daher ist es schon verwunderlich, dass nun selbst die Grünen-Fraktion solche Forderungen der Neugestaltung unterstützt, ohne auf das Konzept ihres eigenen Bürgermeisters zu warten.
Ohne ein echtes Mobilitätskonzept sind solche Forderungen der Grünen-Fraktion sinnlos. Es müssen zuerst dringend Alternativen für Bürgerinnen und Bürger, die Auto fahren, geschaffen werden: wie z.B. der Bau weiterer Park & Ride-Parkhäuser, die Aufstockung des Theaterparkhauses, der Bau der Linie 6 und insgesamt die Schaffung eines attraktiveren ÖPNVs u. a. mit einer kürzeren Vertaktung von Buslinien und Straßenbahnen. Erst wenn diese Hausaufgaben endlich erledigt sind, halten wir als Fraktion die schrittweise Umsetzung der Gestaltung der Achse Dom-Residenz für realisierbar.
Unser Anliegen bleibt weiter die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt und eine attraktive Oberflächengestaltung, aber nicht allein auf Kosten des Wegfalls von noch mehr Kfz-Stellplätzen, ohne Alternativen zu schaffen. In den letzten Wochen sind bereits wieder viele Parkplätze auf Kosten von Fahrradabstellplätzen und Fahrradgaragen entfallen. Hierüber haben wir als Fraktion
großzügig hinweggesehen. Der nun geplante Wegfall aller Parkplätze zwischen Dom, Residenz, Paradeplatz, Maxstraße und Kardinal-Döpfner-Platz sprengt aber nun komplett den Rahmen und wird wegen der Konzeptlosigkeit jetzt von uns abgelehnt.“
Anträge u.a.:
Pressemitteilungen:
Neugestaltung Bußgeldbescheide für Falsch-Parken
Der folgende Antrag wird weiterverfolgt:
Wir beantragen die Bußgeldbescheide für das Falsch-Parken in Würzburg nach dem beiliegenden Vorbild entsprechend neu zu gestalten.
Begründung:
Begründung erfolgt mündlich.
Prüfantrag Standort Parkhaus an der Endhaltestelle der Straßenbahn in der Sanderau
Antrag der Fraktionen FDP/Bürgerforum und FW-FWG
Prüfantrag Standort Parkhaus an der Endhaltestelle der Straßenbahn in der Sanderau
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir beantragen die Prüfung eines Alternativstandortes für das bisher geplante Park & Ride-Parkhaus in der Sanderau (Stettiner Str.) auf dem unbebauten Schottergelände neben der TGW-Halle. Insbesondere beantragen wir hierfür die Überprüfung der Machbarkeit einer Straßenbahn-Wendeschleife an diesem Parkhaus, also die Unterfahrbarkeit (ggf. auch eingleisig) von Bundesstraße und Bahnstrecke.
Dieses Park & Ride-Parkhaus sollte mit der Verlängerung der Straßenbahn sowie einer neuen Wendeschleife und Endhaltestelle im oder am neuen Parkhaus ausgestattet werden. Der Vorteil an diesem Standort besteht darin, dass die Benutzer des Parkhauses eine unmittelbare Anbindung an den ÖPNV vorfinden und bestehende Grünflächen nicht angetastet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Charlotte Schloßareck FDP/Bürgerforum-Fraktion | Josef Hofmann FW-FWG-Fraktion |
gez. Joachim Spatz FDP/Bürgerforum-Fraktion | gez. Andy Puhl FW-FWG-Fraktion |
gez. Prof. Dr. Andrew Ullmann FDP/Bürgerforum-Fraktion | gez. Volker Omert FW-FWG-Fraktion |

