FDP Würzburg und die FDP/Bürgerforum-Fraktion im Würzburger Stadtrat fordern die Verwaltung auf, dass Würzburg zu einer Modellregion in der Pandemiebekämpfung wird. Hierzu erklärt der Kreisvorsitzende und Bundestagsabgeordnete Prof. Dr. Andrew Ullmann:
„Wir erkennen, dass die Hauptursache der Infektionen im privaten/familiären Umfeld stattfinden und eine striktere Durchsetzung des Lockdowns hier eher kontraproduktiv ist, weil sich dann die Leute wieder vermehrt privat in Innenräumen treffen. Deshalb müssen wir klügere Wege beschreiten, um eine gewisse Normalität zurückzuerlangen.“ Hierfür schlagen wir folgende Maßnahmen vor.
Unter Berücksichtigung der Belastungen des Gesundheitssystems, hier vor allem die stationäre Aufnahme von COVID-Patienten, könnten folgende Hygieneregeln im Alltag eingehalten werden:
1. Öffnung des Einzelhandels unter den bereits bekannten Regeln von 1 Person pro 10 qm. Diese sind verpflichtet FFP2-Masken zu tragen.
2. Öffnung der Außengastronomie mit den bereits eingeführten Hygiene- und Abstandsregeln in Kombination mit einem tagesaktuellen Schnelltest.
Diese Schnellteststationen müssen nun umgehend in der Stadt eingerichtet werden, denn nicht nur diese Besucher sollten getestet werden sondern auch Lehrkräften, Erzieherinnen und Erziehern, Kindern und Jugendlichen sollte die Möglichkeit eines zweimaligen kostenlosen Tests pro Woche angeboten werden. Denn Schnelltests sind ein weiterer Baustein zur Risikoverminderung einer Infektionsübertragung. Nur der Dreiklang aus Hygieneregeln, testen und impfen ermöglicht auch in Würzburg trotz Pandemie ein wenig mehr Normalität im Alltag zurückzuerlangen.
wir bitten die Verwaltung um Prüfung, wie der Parkplatz am Dallenbergbad möglichst schnell in der Fläche beleuchtet werden kann und insbesondere der Zugang für Fußgänger durch die Fußgängerunterführung von der Straßenbahnhaltestelle „Dallenbergbad“ durch Beleuchtung sicherer gestaltet werden kann.
Begründung:
Der Parkplatz am Dallenberg eignet sich durch seine Größe und besonders gute Anbindung an den ÖPNV durch die Straßenbahn als Park&Ride-Parkplatz für Besucher der Innenstadt die aus Süden kommend, die Innenstadt erreichen wollen. Um als Park&Ride-Parkplatz angenommen zu werden, muss dieser den Sicherheitsinteressen seiner Nutzer genügen. Die nicht vorhandene Beleuchtung des Parkplatzes sowie insbesondere des Zugangs durch die Fußgängerunterführung zur Straßenbahnhaltestelle steht diesem Nutzungs- und Sicherheitsinteresse entgegen. Das Ziel einer Attraktivierung der ÖPNV-Umstiegsangebote für Pendler, die in der Innenstadt arbeiten und Besucher der Stadt wird durch eine bessere Beleuchtung gefördert und maßgeblich verbessert. Ein Vergleich zum Parkplatz auf der Talavera, der beleuchtet ist und auch gerne als Park&Ride-Parkplatz genutzt wird, bietet sich hier als Positivbeispiel an.
Die FDP/Bürgerforum-Fraktion im Stadtrat fordert die Verwaltung auf, im Lichte der heute von der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin getroffenen Beschlüsse, schnellstmöglich aber spätestens in der nächsten Stadtratssitzung am 11.3. einen Bericht vorzulegen, welche konkreten Öffnungsschritte auf Würzburg angepasst, vorgesehen sind und in welchem Zeitplan diese umgesetzt werden, um schnellstmöglich weiteren Schaden von (Einzel-)Handel, Kultur und Gastronomie in Würzburg abzuwenden.
Hierzu erklärt der Bundestagsabgeordnete und Stadtrat Prof. Dr. Andrew Ullmann:
„Wir haben bereits am 11.2. im Stadtrat unseren als Dringlichkeitsantrag vorgelegten Stufenplan mit konkret definierten Öffnungsschritten zur Weiterverfolgung beschlossen. Es ist nun an der Zeit, diesen so schnell wie möglich umzusetzen. Die Beschlüsse von heute bestätigen zusätzlich, dass wir als Stadt die Möglichkeit haben, konkrete eigene, an das Würzburger Inzidenz- und Infektionsgeschehen angepasste Öffnungsschritte zu machen. Wir liegen nun stabil seit fast zwei Wochen unter dem Inzidenzwert 50 auf 100.000 Einwohner pro Woche. Bislang war vor allem die CSU in Bayern und in Würzburg von der Angst getrieben, dass der Einzelhandel Hygieneregeln nicht einhalten kann. Wenn im Lebensmittelhandel und beim Frisör Hygieneregeln eingehalten werden können, dann können diese auch im Einzelhandel und der Gastronomie möglich sein. Es wird Zeit, dass wir mit Mut und Verantwortung in Würzburg vorangehen. Das sind wir nicht nur unseren Händlern und Gastronomen in Würzburg schuldig.“
Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung unter Bezugnahme des § 26 11. BayIfSMV mit der Ausarbeitung eines klaren Lockerungsplanes, der die Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie der Kinder prioritär behandelt und den Bürgerinnen und Bürgern verlässlich kommuniziert, welche Maßnahmen gelten und mit welchen Entwicklungen zu rechnen ist. Darüber hinaus soll die Stadtverwaltung die Staatsregierung dazu auffordern, einen generellen Stufenplan aus dem Lockdown auszuarbeiten und vorzulegen. Dieser Lockerungsplan soll sich an folgenden Stufen orientieren:
Grundlage der Einteilung der Stufen soll die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner des Coronavirus SARS-CoV-2 im Stadtkreis Würzburg sein. Diese wird jedoch mit einem dynamischen Faktor korrespondieren. Dieser dynamische Faktor berücksichtigt:
eine Ü60-Inzidenz, mit der die Infizierten über 60 Jahre, für die eine besondere gesundheitliche Gefährdung besteht, erfasst werden können;
einen Hospitalisierungsindex, der die Belastung des Gesundheitswesens und insbesondere der Intensivkapazitäten abbildet – mit zunehmender Durchimpfung der Risikogruppen wird die Hospitalisierungsrate fallen;
einen Ausbruchs-Streuungs-Index, der das Ausbruchsgeschehen danach bewertet, ob Cluster- oder diffuse Ausbrüche besonders häufig sind;
die tatsächlichen Kapazitäten des Gesundheitsamtes.
Für die einzelnen Lebensbereiche gelten in den einzelnen Stufen folgende Maßnahmen und Regelungen:
Private Zusammenkünfte eines Haushalts und einer weiteren Person
Hotels und andere Beherbergungsbetriebe sind für touristische Zwecke geschlossen
Einzelhandel und Gastronomie sind geschlossen (Außer-Haus-Verkauf und sog. „Click & Collect“ bleiben möglich)
Kitas und Schulen sind in Notbetreuung und Distanzunterricht
Es müssen Vorbereitungen getroffen werden, dass mündliche und in einem 2. Schritt auch schriftliche Prüfungen bei hohem Infektionsgeschehen auch per Videokonferenz stattfinden können. Zudem muss sichergestellt sein, dass die Prüfungsqualität im Pandemie-Schuljahr weder gesenkt noch erhöht werden darf
Hochschulen sind im digitalen Lehrbetrieb; Ausnahmen für praktische Lehrveranstaltungen, wenn sie sonst im WS20/21 nicht wiederholt werden können, sind möglich
Fortsetzung der Besuchsregeln in Krankenhäusern oder Pflegeheimen (mit Schnelltests und FFP2-Masken)
Stufe V (Inzidenzwert bleibt stabil 14 Tage < 200 * dynamischer Faktor):
Private Zusammenkünfte von zwei Haushalten
Kitas können bei Nutzung von Luftfilteranlagen auch eingeschränkten Regelbetrieb ermöglichen
Schulen können bei Nutzung von Luftfilteranlagen auch Wechselunterricht ermöglichen
Einzelhandel und Gastronomie bleiben geschlossen (Außer-Haus-Verkauf und sog. „Click & Collect“ bleiben möglich)
Stufe IV (Inzidenzwert bleibt stabil sieben Tage < 100 * dynamischer Faktor):
Private Treffen von maximal drei Haushalten
Regelbetrieb in den Kitas bei Nutzung von Luftfilteranlagen möglich
Präsenzunterricht der Jahrgänge 1 bis 6 an den Schulen bei Nutzung von Luftfilteranlagen
Wechselunterricht für die Jahrgänge 7 bis 13 bei Nutzung von Luftfilteranlagen möglich
Einzelhandel und Gastronomie bleiben grundsätzlich geschlossen (Außer-Haus-Verkauf und sog. „Click & Collect“ bleiben möglich, zuzüglich darf der Facheinzelhandel für Kundeneinzelberatung/Personal Shopping nach fester Terminvergabe mit Hygienekonzept öffnen)
Menschen in Krankenhäusern oder Pflegeheimen dürfen – getrennt – zwei Besucher empfangen, wenn diese Personen nicht zu einem Haushalt gehören (Beibehaltung der Testpflicht und des Tragens medizinischer Masken)
Öffnung von Sportanlagen für den Individualsport im Außenbereich
Stufe III (Inzidenzwert bleibt stabil sieben Tage < 50* dynamischer Faktor):
Regelbetrieb in den Kitas
Präsenzunterricht der Jahrgänge 1 bis 6
Wechselunterricht für die Jahrgänge 7 bis 13
Praktische Lehrveranstaltungen an den Hochschulen
Präsenzprüfungen an den Hochschulen mit begrenzter Teilnehmerzahl unter Hygieneauflagen
Öffnung von kulturellen Einrichtungen, Museen, Gedenkstätten, Galerien u.ä. unter Hygieneauflagen
Öffnung des Einzelhandels mit Auflagen (Pflicht zum Tragen medizinischer Masken und Zugangsbeschränkung von zehn Quadratmeter je Person)
Öffnung von Hotels und andere Beherbergungsbetriebe für touristische Zwecke mit Hygienekonzepten
Öffnung der Gastronomie unter Auflagen (mit Hygienekonzept und Erhebung von Kontaktdaten der Gäste)
Öffnung von Fitnessstudios mit Kapazitäts- und Nutzungsbegrenzung
Menschen in Krankenhäusern oder Pflegeheimen dürfen zwei Besucher – auch aus getrennten Haushalten – empfangen (Beibehaltung der Testpflicht und des Tragens medizinischer Masken)
Stufe II (Inzidenzwert bleibt stabil 21 Tage < 50 * dynamischer Faktor):
Öffnung von Theatern, Konzerthäusern und Kinos für einzelne Schulkohorten
Öffnung für Musik- und Kunstschulen unter Hygieneauflagen
Ermöglichung von Freiluftveranstaltungen bis 250 Personen unter Hygieneauflagen
Zulassung von Sportarten für Sportgruppen für Kinder bis 12 Jahren in festen Kohorten mit maximal zehn Personen bei kontaktarmer Ausübung
Öffnung von Sportanlagen für Individualsport im Innenbereich
Öffnung von Jugend- und Freizeittreffs mit festen Gruppengrößen
Anhebung der Teilnehmerzahl für religiöse Veranstaltungen (mit Hygieneauflagen)
Stufe I (Inzidenzwert bleibt stabil sieben Tage < 35 * dynamischer Faktor):
Treffen von bis zu zehn Personen aus mehreren Haushalten (Ausnahmen gelten für Kinder bis 14 Jahre)
Vollständiger Regelbetrieb in allen Schulen
Präsenzlehr- und Erstsemesterveranstaltungen in Kohorten an Hochschulen
Präsenzprüfungen an Hochschulen unter Hygieneauflagen
Öffnung von Bibliotheken und Archiven unter Hygieneauflagen
Öffnung von Theatern, Konzerthäusern und Kinos (mit Hygienekonzept und Erhebung von Kontaktdaten der Gäste)
Ermöglichung von Indoor-Veranstaltungen mit Sitzungscharakter und begrenzter Teilnehmerzahl
Öffnung von Bars und Kneipen (mit festen Sitzplätzen für Gäste und Hygienekonzept und Erhebung von Kontaktdaten der Gäste)
Ermöglichung von Kontaktsport bei Bildung fester Gruppen
Öffnung von Hallenbädern und Saunen sowie Freizeitparks
Sportveranstaltungen können im Profi- wie im Amateurbereich mit begrenzter Zuschauerzahl stattfinden
erweiterte Besuchsmöglichkeiten für Pflegeheime und Krankenhäuser (Beibehaltung der Testpflicht und des Tragens medizinischer Masken)
Stufe 0 (Inzidenzwert bleibt stabil sieben Tage < 10 * dynamischer Faktor):
Bis aufgrund des Fortschritts des Impfprogramms eine Herdenimmunität der Bevölkerung erreicht ist, bleiben lediglich die Verpflichtungen zum Tragen einer medizinischen Maske und zum Einhalten von Abständen in Kraft.
Für sämtliche Lebensbereiche in den Stufen I bis V gilt, dass von den vorstehenden Regelungen abgewichen werden kann, sofern sämtliche Anwesenden sich vor Ort einem Antigen-Schnelltest unterziehen und dieser negativ ausfällt. Begründung:
Würzburg benötigt dringend einen Stufenplan, um den Menschen wieder eine Perspektive in der Pandemie zu geben. Nur so können wir langfristig Akzeptanz der Corona-Maßnahmen gewährleisten.
Würzburg ist seit Ende Oktober 2020 im zweiten Lockdown. Nach mehreren Verschärfungen gelten in allen Bundesländern noch strengere Vorschriften. Kitas und Schulen befinden sich im Notbetrieb, Geschäfte und Restaurants sind flächendeckend geschlossen, Reisen und Kulturveranstaltungen finden seit Monaten nicht statt. Bisher gibt es keine klare Perspektive für eine Wieder-Öffnung des gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens. Die Hoffnung, die die Zulassung erster Impfstoffe vor einem Monat aufkeimen ließ, ist inzwischen durch die schleppende Impfkampagne und Lieferschwierigkeiten getrübt. Vor allem die drohende Ausbreitung von sehr wahrscheinlich ansteckenderen Virus-Mutationen führen uns vor Augen, dass die Pandemie noch nicht vorbei ist.
Es ist die Zeit, wo die Zahlen deutlich in unserer Stadt fallen, dass neue Planungen in die Tat umgesetzt werden. Die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen brauchen und verdienen Planbarkeit und eine Perspektive. Notwendig ist deshalb eine souveräne und verlässliche Strategie, die den Menschen Orientierung bietet und die notwendigen Maßnahmen begründet. Sie muss als klarer Stufenplan verständlich und nachvollziehbar sein und eindeutige „Wenn-Dann-Regeln“ enthalten. Ein Stufenplan darf und kann keine Einbahnstraße sein. Bei einem Wiederaufflammen des Infektionsgeschehens sind Regelungsveränderungen selbstverständlich geboten.
Wie hoch ist die Zahl der Menschen, die in ihren Wohnungen isoliert sein müssen oder in Quarantäne sind? (Bitte aufschlüsseln nach durchschnittlichen Zahlen pro Woche und bitte für die letzten 8 Wochen.)
Kalenderwoche
AnzahlPersonen
49
388
48
486
47
501
46
460
45
653
44
653
43
600
42
661
Gesamt:
4846
Frage 2
Wie werden diese Anordnungen verfolgt bzw. ihre Nicht-Einhaltung geahndet? (Bitte beschreiben.)
Bei Anzeigeerstattung, z. B. durch die Polizei oder das Gesundheitsamt, oder bei Erkenntnissen über städtische Dienststellen, z. B. durch den Kommunalen Ordnungsdienst, wird regelmäßig ein Bußgeldverfahren eingeleitet, dass mit einer Anhörung des Betroffenen beginnt und ggfs. durch den Erlass eines Bußgeldbescheides sein Abschluss findet. Die Bußgeldhöhe liegt bei 300 € bis 1000 €. In einem besonderen Fall wurde ein präventiver Zwangsgeldbescheid mit einem höheren Betrag entworfen, der aber nach erfolgter Einsicht und Beachtung nicht zugestellt werden musste.
Frage 3
Wie viele Verletzungen der Einhaltungen der Isolierungs- und Quarantänemaßnahmen sind bekannt? (bitte absolute und relative Zahlen und nur die Zahlen der letzten 8 Wochen)
Das Gesundheitsamt bittet die Polizeiinspektion Würzburg-Stadt regelmäßig um Unterstützung bei der Kontrolle bzw. der Überprüfung von angeordneten Quarantänen. Im angefragten Zeitraum leistete die Polizeiinspektion Würzburg-Stadt in 42 Fällen Amtshilfe; eigeninitiativ wurden insgesamt 15 Verstöße zur Anzeige gebracht. Die Anzeigen kommen immer wieder über „Zufallstreffer“ zustande, z. B. wenn im Zuge der Aufnahme eines Ladendiebstahls beim Beschuldigten eine Quarantäne festgestellt wird. Konkrete Kontrollen der Einhaltung erfolgen nur auf Hinweis oder Ersuchen des Gesundheitsamtes.
Zusätzlich wurde zwei weitere Anzeigen in diesem Zeitraum erstattet und durch die Fachabteilung Ordnungsaufgaben bearbeitet, einmal ausgehend von Erkenntnissen aus dem Bürgerbüro und einmal ausgehend vom Gesundheitsamt.
Frage 4
Wie hoch ist die 7-Tage Inzidenz in der Altersgruppe > 60 Jahre? (Bitte aufschlüsseln nach durchschnittlichen Zahlen pro Woche und bitte für die letzten 8 Wochen.)
Kalender-woche
Anzahl-Fälle
7 Tage Inzidenz /100.000 Einwohner
42
9
7,03
43
10
7,82
44
23
17,98
45
29
22,67
46
25
19,54
47
17
13,29
48
14
10,94
49
8
6,25
Frage 5
Wie viele Cluster-Ausbrüche sind bekannt? (Bitte aufschlüsseln nach Gesamtzahlen pro Woche und bitte für die letzten 8 Wochen.)
Kalender-woche
Herdanzahl SK und LK
42
7
43
13
44
10
45
14
46
15
47
4
48
5
49
8
Frage 6
Wie viele Ausbrüche (im Sinne von Superspreader Events bzw. Cluster) gab es in Sportvereinen, Kultureinrichtungen, Gastronomie, Gemeinschaftsunterkünften, Pflege- und Altenpflegeheimen, Schulen oder KiTas? (Bitte gestaffelt nach Monaten, seit März 2020.)
Einrichtung
Herdanzahl 2020 SK und LK
Pflege und Altenheim
7
Sportverein
0
Kultureinrichtungen
nicht bekannt
Gastronomie
5
Gemeinschaftsunterkünfte
4
Schulen / Schulteam
14
Kitas
6
Frage 7
Wie hoch ist die kumulative Inzidenz der Infizierten nach Altersgruppen gestaffelt und wie viele davon wurden mindestens 1x stationär behandelt?
Frage 8
Wie hoch ist die aktuelle 7-Tage-Inzidenz der Infizierten nach Altersgruppen gestaffelt und wie viele davon wurden mindestens 1x stationär behandelt.
Kalender-woche
Jahre
Anzahl-Fälle
7 Tage Inzidenz /100.000 Einwohner
49
0-3.
0
0,00
4-7.
1
0,78
8-12.
8
6,25
13-17.
4
3,13
18-25.
11
8,60
26-35.
15
11,72
36-45.
15
11,72
46-65.
24
18,76
66-105.
7
5,47
Ohne Anzahl zu stationären Behandlungen.
Frage 9
Wie hoch ist die Zahl der aktiv Infizierten und wie viele davon werden stationär behandelt? Bitte auch gestaffelt nach Altersgruppe.
Gibt es Stadteile die besonders vom Pandemiegeschehen betroffen sind?
Es gibt in Würzburg keine Stadtteile, die besonders vom Pandemiegeschehen betroffen sind. Stadtteilbezogene Differenzen können sich aber durch die Lage von Altenheimen und stationären Einrichtungen ergeben.
Frage 11
Sind Schnellteststationen geplant? Wenn ja, wo und wer kann sich testen lassen?
Schnelltests sind ab der 2. Dezemberhälfte, noch vor Weihnachten geplant. Mit den Hilfsorganisationen ist ein Konzept vorbesprochen. Sofern ein Angebot logistisch vorübergehen nicht im Impfzentrum angeboten werden kann, wird die Franz-Oberthür-Schule als Standort geplant. Insbesondere für Besucher von Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen sowie Reiserückkehrer sollen Antigen-Schnelltest angeboten werden. Die Terminvergabe wird über eine Hotline erfolgen.
Frage 12
„Sind niedergelassene Ärzte in Würzburg bei der anstehenden Impfkampagne eingebunden? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie?“
Über die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) wurden alle Haus- und Fachärzte sowie Poolärzte im Bereitschaftsdienst bereits in der frühen Konzeptphase eingebunden und informiert. Zusätzlich können Ärzte „ohne Rechtsbeziehung zur KVB“ für die Impftätigkeit über eine befristete Kooperation eingebunden werden. Bayernweit wurde dazu ein elektronisches Dienstplanmanagement erstellt. In Würzburg erfolgt die Zuteilung der Ärzte für das Impfzentrum und die mobilen Impfteams durch die KVB Bezirksstelle Unterfranken auf Anforderung des ärztlichen Koordinators des Impfzentrums. Dieses Zusammenspiel hat sich sehr rasch und stabil bewährt.
Frage 13
Wie viele zusätzliche Personen arbeiten im bzw. für das Gesundheitsamt zur Kontaktverfolgung von Menschen mit COVID-19? Gibt es zwischenzeitlich eine webbasierte Software (welche?), die außerhalb des Gesundheitsamts von den Mitarbeitern verwendet werden kann? (siehe Berichterstattung in der Main-Post)
Im Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Würzburg arbeiten täglich 53 Personen im Contact Tracing (inklusive Unterstützung durch die Stadt Würzburg, die Bundeswehr und Abordnungen aus anderen Behörden). Eine Projektgruppe zur Einführung der webbasierten Software SORMAS wurde gegründet, die mit Hochdruck an der Einführung arbeitet.
FDP/Bürgerforum im Stadtrat kritisiert den interfraktionellen Antrag diverser Stadtratsfraktionen zur Neugestaltung der Achse Dom-Residenz, der den Wegfall nahezu aller Stellplätze in diesem Bereich vorsieht.
Hierzu erklärt die Fraktionsvorsitzende Charlotte Schloßareck:
„Seit über 18 Jahren fordere ich – über mehrere Jahre und Anträge hinweg, auch in unserer gemeinsamen Fraktion mit der FDP – den Bau eines Park & Ride-Parkhauses in der Sanderau und an weiteren Standorten, ebenso die Aufstockung des Theaterparkhauses. Darüber hinaus fordern wir als Fraktion ein Verkehrskonzept mit ganzheitlicher Betrachtung des gesamten Bereiches Dom/Residenz und südlicher Bischofshut.
Bürgermeister Heilig hat es bislang versäumt, wie im vergangenen Jahr vom Stadtrat aufgefordert, schnellstmöglich ein Mobilitätskonzept zu entwickeln. Daher ist es schon verwunderlich, dass nun selbst die Grünen-Fraktion solche Forderungen der Neugestaltung unterstützt, ohne auf das Konzept ihres eigenen Bürgermeisters zu warten.
Ohne ein echtes Mobilitätskonzept sind solche Forderungen der Grünen-Fraktion sinnlos. Es müssen zuerst dringend Alternativen für Bürgerinnen und Bürger, die Auto fahren, geschaffen werden: wie z.B. der Bau weiterer Park & Ride-Parkhäuser, die Aufstockung des Theaterparkhauses, der Bau der Linie 6 und insgesamt die Schaffung eines attraktiveren ÖPNVs u. a. mit einer kürzeren Vertaktung von Buslinien und Straßenbahnen. Erst wenn diese Hausaufgaben endlich erledigt sind, halten wir als Fraktion die schrittweise Umsetzung der Gestaltung der Achse Dom-Residenz für realisierbar.
Unser Anliegen bleibt weiter die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt und eine attraktive Oberflächengestaltung, aber nicht allein auf Kosten des Wegfalls von noch mehr Kfz-Stellplätzen, ohne Alternativen zu schaffen. In den letzten Wochen sind bereits wieder viele Parkplätze auf Kosten von Fahrradabstellplätzen und Fahrradgaragen entfallen. Hierüber haben wir als Fraktion
großzügig hinweggesehen. Der nun geplante Wegfall aller Parkplätze zwischen Dom, Residenz, Paradeplatz, Maxstraße und Kardinal-Döpfner-Platz sprengt aber nun komplett den Rahmen und wird wegen der Konzeptlosigkeit jetzt von uns abgelehnt.“
Prüfantrag Standort Parkhaus an der Endhaltestelle der Straßenbahn in der Sanderau
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir beantragen die Prüfung eines Alternativstandortes für das bisher geplante Park & Ride-Parkhaus in der Sanderau (Stettiner Str.) auf dem unbebauten Schottergelände neben der TGW-Halle. Insbesondere beantragen wir hierfür die Überprüfung der Machbarkeit einer Straßenbahn-Wendeschleife an diesem Parkhaus, also die Unterfahrbarkeit (ggf. auch eingleisig) von Bundesstraße und Bahnstrecke.
Dieses Park & Ride-Parkhaus sollte mit der Verlängerung der Straßenbahn sowie einer neuen Wendeschleife und Endhaltestelle im oder am neuen Parkhaus ausgestattet werden. Der Vorteil an diesem Standort besteht darin, dass die Benutzer des Parkhauses eine unmittelbare Anbindung an den ÖPNV vorfinden und bestehende Grünflächen nicht angetastet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Charlotte Schloßareck FDP/Bürgerforum-Fraktion
Josef Hofmann FW-FWG-Fraktion
gez. Joachim Spatz FDP/Bürgerforum-Fraktion
gez. Andy Puhl FW-FWG-Fraktion
gez. Prof. Dr. Andrew Ullmann FDP/Bürgerforum-Fraktion
namens der FDP / Bürgerforum und Freien Wähler-FWG, Stadtratsfraktionen stellen wir folgenden Antrag:
Wir beantragen, dass im Verwaltungshaushalt, Einzelplan 3 (Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege) im Unterabschnitt 3000 (allgemeine kulturelle Angelegenheiten) beim Haushaltstitel 70910 (Sondertopf Corona) der Ansatz auf 250.000 € erhöht wird.
Begründung:
Erfolgt mündlich
Mit freundlichen Grüßen
Charlotte Schloßareck Josef Hofmann
auch namens der FDP/Bürgerforum-Fraktion auch namens der Freien Wähler-FWG
namens der Freien Wähler-FWG, FDP und Bürgerforum Stadtratsfraktionen stellen wir folgenden Antrag:
Wir beantragen, dass im Vermögenshaushalt, Einzelplan 3 (Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege) im Unterabschnitt 3000 (allgemeine kulturelle Angelegenheiten) beim Haushaltstitel 9870 (Investitionszuschüsse) der Ansatz von 50.000 € um 100.000 € auf 150.000 € erhöht wird.
Begründung:
Erfolgt mündlich
Mit freundlichen Grüßen
Charlotte Schloßareck Josef Hofmann
auch namens der FDP/Bürgerforum-Fraktion auch namens der Freien Wähler-FWG