Haushalt 2024: Einstieg in die Umsetzung Mobilitätskonzept Grombühl

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

für den Haushalt 2024 sind 50.000 € an geeigneter Stelle einzustellen zum Einstieg in die Umsetzung des Mobilitätskonzepts Grombühl (Ergebnis ISEK).

Begründung:

Nach sehr langer und erfolgreicher Vorbereitungsarbeit in einem ISEK-Prozess sollte die Stadt jetzt im Falle Grombühl auch in die Umsetzung einsteigen. Der innere Zusammenhang zwischen Konzepterarbeitung, auch zusammen mit Bürgerinnen und Bürgern, und deren Umsetzung sollte nicht durch zu langes Zögern bei der Umsetzung verloren gehen. Alle Beteiligten müssen sehen, dass Konzeptarbeit auch zeitnah zur Umsetzung gelangt.

Mit freundlichen Grüßen

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Joachim SpatzCharlotte SchloßareckProf. Dr. Andrew Ullmann
Fraktionsvorsitzenderstellv. FraktionsvorsitzendeStadtrat

https://www.fdp-buergerforum.de/wp-content/uploads/2023/11/20231112_Haushaltsantrag_Umsetzung-des-Mobilitaetskonzepts-Grombuehl-ISEK-1.pdf

Haushalt 2024: Verwaltungshaushalt 0.5800.5203 Unterhalt Spiel- und Bolzplätze / Spielgeräte

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wir beantragen den Aufwuchs der Mittel in dieser Haushaltstelle um 300.000 € auf 700.000 € für Dürrbachtal (vorrangig Oberdürrbach), Versbach, „Klein-Nizza“ etc.

Begründung:

In fast allen Haushaltsberatungen hat die Stadt Würzburg das Versprechen abgegeben die Spiel- und Bolzplätze zügig zu sanieren und/oder neu auszustatten. Um gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern glaubwürdig zu bleiben, sind die Mittel in genannter Höhe erforderlich, damit die – zum Teil schon seit fast zwanzig Jahren (hinterlegt durch viele Anträge und Ortsbesichtigungen speziell in Oberdürrbach) – vor uns hergeschobene „Bugwelle“ endlich abgearbeitet werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

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Joachim SpatzCharlotte SchloßareckProf. Dr. Andrew Ullmann
Fraktionsvorsitzenderstellv. FraktionsvorsitzendeStadtrat

https://www.fdp-buergerforum.de/wp-content/uploads/2023/11/20231112_Haushaltsantrag_Spiel-und-Bolzplaetze-1.pdf

Haushalt 2024: Verwaltungshaushalt – Fortschreibung ÖPNV-Bonusprogramm Einzelhandel

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

für den Haushalt 2024 beantragen wir: 

Das ÖPNV-Bonusprogramm Einzelhandel wird um ein Jahr verlängert. Das heißt im Haushalt 2024 sind dafür 50.000 € vorzusehen.

Begründung:

Die Erreichbarkeit der Innenstadt durch Verkehrsträger verschiedenster Art ist für den Einzelhandel entscheidend. Einen besonderen Anreiz, hierfür den ÖPNV zu nutzen, bietet das Bonusprogramm für den Einzelhandel, das in diesem Jahr mit 50.000 € bezuschusst wird. Diese Mittel kommen unmittelbar den Kunden zugute, sofern sie den ÖPNV benutzen. Für das nächste Jahr sollten Mittel in derselben Höhe vorgesehen werden, damit diese Motivation zum Nutzen des ÖPNV für die Kunden erhalten bleibt.

Mit freundlichen Grüßen

  gezeichnetgezeichnetgezeichnet
Joachim SpatzCharlotte SchloßareckProf. Dr. Andrew Ullmann
Fraktionsvorsitzenderstellv. FraktionsvorsitzendeStadtrat

https://www.fdp-buergerforum.de/wp-content/uploads/2023/11/20231112_Haushaltsantrag_OePNV-Bonusprogramm-1.pdf

Haushalt 2024: Verwaltungshaushalt – Förderung des Ehrenamts

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zur Förderung des Ehrenamts bei der Feuerwehr sind 10.000 € in den Verwaltungshaushalt 2024 an geeigneter Stelle einzustellen. Diese Mittel sollen für Bonusprogramme ehrenamtlicher Feuerwehrleute verwendet werden, z. B. der Ausgabe einer mit einem gewissen Betrag „gefüllten“ Comfort Card der WVV oder ähnlichem.

Begründung:

Neben unserer hauptberuflichen Feuerwehr ist das ehrenamtliche Engagement im Feuerwehrbereich unerlässlich zur Sicherstellung der Brandsicherheit in unserer Stadt. Seit Jahren bemühen sich unsere freiwilligen Feuerwehren im Stadtgebiet erfolgreich das Niveau freiwilliger Mitarbeit hochzuhalten, obwohl dies im aktuellen gesellschaftlichen Umfeld nicht immer leicht ist. Eine zusätzliche Hilfe bei der Gewinnung von Ehrenamtlichen kann ein solches Bonusprogramm sein, weil dadurch die Stadtgesellschaft dieses immens wichtige Engagement deutlich anerkennt und wertschätzt.

Mit freundlichen Grüßen

  gezeichnetgezeichnetgezeichnet
Joachim SpatzCharlotte SchloßareckProf. Dr. Andrew Ullmann
Fraktionsvorsitzenderstellv. FraktionsvorsitzendeStadtrat

https://www.fdp-buergerforum.de/wp-content/uploads/2023/11/20231112_Haushaltsantrag_Foerderung-Ehrenamt-1.pdf

Haushalt 2024: Einstieg in die Neugestaltung des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB)

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

für den Einstieg in die Neugestaltung des ZOB sind im Bereich des Baureferats an geeigneter Stelle im Haushalt 2024 300.000 € einzustellen und zusätzlich 20.000 € bei der Haushaltsstelle 1.1143.9510 einzustellen.

Begründung:

Seit Jahrzehnten wird in Würzburg die dringende Notwendigkeit eines neuen ZOB diskutiert. Da sich nunmehr ein breiter politischer Konsens über das Konzept der Trennung der Bahnhofsvorbereiche zwischen Ostseite „Straßenbahnhaltepunkte, Kiss & Ride und IV-Verkehr“ und Westseite „ÖV mit ZOB“ abzeichnet, ist ohne weitere Verzögerung der Einstieg in die nächste Phase zur Umsetzung eines neuen barrierefreien und zeitgemäßen ZOB zu beschreiten. Die hierfür notwendigen Mittel für die Planung und Vorbereitung eines Wettbewerbs im Bereich von Baureferat und Umweltreferat (ÖPNV) sind deshalb im nächsten Haushalt vorzusehen.

Mit freundlichen Grüßen

  gezeichnetgezeichnetgezeichnet
Joachim SpatzCharlotte SchloßareckProf. Dr. Andrew Ullmann
Fraktionsvorsitzenderstellv. FraktionsvorsitzendeStadtrat

https://www.fdp-buergerforum.de/wp-content/uploads/2023/11/20231112_Haushaltsantrag_Busbahnhof-2.pdf

Pressemitteilung: Interfraktioneller Antrag Compliance-Gutachten

5 Fraktionen im Würzburger Stadtrat haben den beiliegenden Antrag auf „Erstellung eines externen Gutachtens zu den Compliance Regelungen“ der Stadt Würzburg gestellt. Wir wollen damit insbesondere von neutraler Stelle untersuchen lassen, ob die in den Medien veröffentlichten privaten Geschäfte und Tätigkeiten des Stadtkämmerers in einer GbR mit seinen dienstlichen Aufgabenfeldern in Einklang stehen.

Damit ist für die Fraktionen der ÖDP, SPD, Linke, Grüne und FDP/Bürgerforum keine juristische Be- oder gar Vorverurteilung verbunden. Vielmehr muss auf der Basis der öffentlich bekannt gewordenen Tätigkeiten geklärt werden, ob dies grundsätzlich und vor allem für die Zukunft formal rechtlich zulässig ist.

In keinem Fall reicht eine rein innerstädtische Beurteilung für die Zukunft aus.

Neben den rechtlichen Fragestellungen sehen die Fraktionen weitere Aspekte ethisch-moralischer Art, Fragen des Vertrauens in Verwaltungshandeln, Fragen der Gleichheit und Gerechtigkeit, die durch das Gutachten nicht oder nur am Rande behandelt werden. deren Bewertung behalten sich die jeweiligen Fraktionen vor.

https://www.fdp-buergerforum.de/interfraktioneller-antrag-compliance-gutachten/

Interfraktioneller Antrag: Compliance-Gutachten

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Die Medienberichte über die Immobiliengeschäfte des Stadtkämmerers und insbesondere die Aussagen des Compliance-Fachmanns Prof. Hansrudi Lenz haben einen starken Verdacht begründet, dass solche Geschäfte für einen Beamten in dieser Stellung nicht mit bestehendem Recht und/oder allgemein anerkannten Compliance-Richtlinien vereinbar sein könnten.

Die Unterzeichner beantragen deshalb als Dringlichkeitsantrag nach der GO und zum Sofortentscheid:

Die Stadt Würzburg beauftragt ein externes Gutachten, dass insbesondere folgende Fragen beantwortet:

  1. Welche grundsätzlichen Überlegungen / Rechtsvorschriften gibt es für kommunale Mitarbeiter hinsichtlich Compliance Regelungen und der Ausübung von bezahlten und unbezahlten Nebentätigkeiten
  2. Welche Anforderungen sind insbesondere an Mitarbeiter der oberen Führungsebenen zu stellen
  3. Welche Regelungen gibt es in anderen Kommunen bzw. Bundesländern bzw. auf Bundesebene
  4. Ist eine Tätigkeit für einen Finanz- und Liegenschaftsreferenten im Bereich einer privaten Immobilienfirma zulässig?
  5. Ist es angezeigt/geboten, dass ein Mitarbeiter der oberen Führungsebene einer Kommune bei Bauanträgen seiner privaten Gesellschaft seine Gesellschaftsbeteiligung kenntlich macht?
  6. Wie eng ist die Regelung in der „Dienstanweisung zur Korruptionsprävention der Stadt Würzburg“ auszulegen, dass jeder Anschein einer Vermischung/Vorteilsnahme von beruflichen und privaten Tätigkeiten vermieden werden muss?
  7. Wie ist ein Vorgang zu werten, bei dem ein an einen privaten Investor verkauftes Objekt/Grundstück innerhalb eines Jahres an die Gesellschaft eines kommunalen Mitarbeiters bzw. eines Mitarbeiters der obersten Führungsebene der Kommune weiterverkauft wird.
  8. Inwieweit scheint es geboten oder rechtlich zwingend, dass der Dienstherr einer Kommune von sich aus die o.g. Fragestellungen bei Geschäftstätigkeiten seiner Mitarbeiter bzw. der oberen Führungsebene prüfen und bewerten lässt.
  9. Kann ausgeschlossen werden, dass Dritte, insbesondere die Geschäftspartner der GbR DGS, Vorteile bei der Vergabe von Grundstücken und Immobilien durch die Stadt Würzburg hatten?

Über die Auswahl des Gutachters und die Auftragsvergabe an den Gutachter entscheidet der Stadtrat. Hierfür bereitet die Verwaltung eine Vorlage vor. Das Gutachten wird dem Stadtrat spätestens bis 31.12.2023 vorgelegt und durch den Gutachter erörtert. Die Kosten werden aus dem laufenden Haushalt finanziert.

Begründung für die Dringlichkeit:
Erst in der Stadtratssitzung vom 13.7.2023 und im Interview des Oberbürgermeisters vom 15.7. wurden Erkenntnisse / Sachverhalte deutlich, die eine Nachbearbeitungszeit erforderlich machten und somit eine rechtzeitige Antragsstellung für eine inhaltliche Befassung unmöglich machten. Die Thematik ist von solcher Relevanz, dass keine Zeit zu verlieren ist.

Mit freundlichen Grüßen
gez.
R.Binder
für die ÖDP Fraktion

gez.
Alexander Kolbow
für die SPD Fraktion

gez.
Barbara Meyer
für die Fraktion LINKE

gez.
Sandra Vorlova
für die Fraktion GRÜNE

gez.
Joachim Spatz
für die FDP/Bürgerforum Fraktion

Interfraktioneller Antrag: Bewirtung Hafensommer

Hiermit beantragen wir auch im Namen unserer Fraktionen, dass Essensangebote beim Hafensommer ohne edukative Sortimentsbeschränkungen angeboten werden.

Punkt 1

Eine Beschränkung auf vegane/vegetarische Produkte beim diesjährigen Hafensommer erfolgt durch die veranstaltende Stadt im Rahmen der Konzessionierung/Beauftragung des gastronomischen Angebotes nicht.

Punkt 2

Sofern Punkt 1, über den in Einzelabstimmung zu befinden ist, keine Mehrheit findet ist vorzusehen, dass ein Fleisch- und/oder Fischprodukte vertreibende mobile Gastronomie unmittelbar vor dem Kassenbereich zum Hafensommer auf dem vorliegenden Parkplatzgelände eine Genehmigung zum Geschäftsbetrieb erhält.

Begründung:

Eine durch das Kulturamt vorgesehene Beschränkung auf vegetarische / vegane Produkte wird seitens der Antragsteller als übergriffig im Hinblick auf die persönliche Lebensführung angesehen. Es steht einer Stadt nicht an im weiteren Sinne hier nicht nur zu informieren, sondern durch Angebotseinschränkungen zwanghaft erzieherisch tätig zu sein.

Die vorgesehenen Einschränkungen für die Besucher des Hafensommers sind derart grundsätzlicher Natur, dass sie auch eine konsistente und konsequente Herangehensweise bei weiteren städtischen Veranstaltungen implizieren. In der Folge sind auch entsprechende Vorgaben bei Kiliani oder in der städtischen Kantine zu erwarten. Dies wird abgelehnt.

Eine Angebotsvielfalt ist für eine offene und vielseitige Stadtgesellschaft prägend. Zulässig erscheint indes eine Beschränkung auf nachhaltig erzeugte Produkte, d.h. auch regionale Fleischprodukte
vorzugeben.

Punkt 2 sichert ab, falls der Punkt 1, der sich gegen erzieherische und übergriffige Sortimentsvorgaben richtet, keine Mehrheit findet, dass zumindest außerhalb des Hafensommergeländes ein reichhaltigeres
Speisenangebot gesichert wird.

Mit freundlichen Grüßen

CSU – Stadtratsfraktion

FWG – FW

FDP/Bürgerforum-Fraktion

Oberbürgermeister Christian Schuchardt

Antrag der Fraktionen FDP/Bürgerforum und FW-FWG Haushalt 2023: Verwaltungshaushalt – 3-D-Straßenbefahrung – Vialytics

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

namens der Freien Wähler-FWG und FDP / Bürgerforum Stadtratsfraktionen stellen wir folgenden Antrag:

Der Stadtrat möge 50.000 € für eine erweiterte 3-D-Straßenbefahung – Vialytic im Haushalt 2023 bereitstellen.

Begründung:

In der Stadtratssitzung vom 20.10.2022 wurden erste Ergebnisse der 3D- Straßenbefahrung vorgestellt. Dabei wurde vorgetragen, dass mit dem eingesetzten System zukünftig auch eine Streckenkontrolle vorgenommen werden soll, um zusätzliche Flächen, wie die Radwege und deren Zustand zu beurteilen.

Für die Auswertung der Daten werden 50.000 € bereitgestellt.

Mit freundlichen Grüßen

gezeichnet
Charlotte Schloßareck
auch namens der FDP / Bürgerforum-Fraktion

gezeichnet
Josef Hofmann
auch namens der FW-FWG-Fraktion

Antrag der Fraktionen FDP/Bürgerforum und FW-FWG Haushalt 2023: Verwaltungshaushalt – Taktverdichtung der Straßenbahn

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

für den Haushalt 2023 beantragen wir: 

Zur Verwirklichung des im Stadtrat am 20.10.2022 (unter dem Vorbehalt der Finanzierung) beschlossenen Konzeptes zur Taktverdichtung der Straßenbahn ab dem Schuljahres­beginn im September 2023 werden die erforderlichen Haushaltsmittel von 400.000 Euro im Haushaltsjahr 2023 und 1.400.000 Euro in den Folgejahren im Verwaltungshaushalt, Unterabschnitt 8202 eingestellt.

Begründung:

Die Taktverdichtung erhöht die Kapazität in den Hauptverkehrszeiten und macht das Angebot der Straßenbahn in den übrigen Zeiten von Montag bis Samstag attraktiver. Dadurch wird die Erreichbarkeit von Zielen in der Stadt verbessert und ein Anreiz zum Umstieg vom Individualverkehr auf den Öffentlichen Nahverkehr geschaffen. Hinzu kommt, dass eine bisher fehlende Direktverbindung zwischen der Zellerau und Grombühl geschaffen wird.

Mit freundlichen Grüßen

gezeichnet
Charlotte Schloßareck
auch namens der FDP / Bürgerforum-Fraktion

gezeichnet
Josef Hofmann
auch namens der FW-FWG-Fraktion