Luftreinigungsgeräte für pandemiefesten Präsenzunterricht – Kindern das Recht auf Bildung nicht erneut vorenthalten!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zur nächsten Stadtratssitzung am 30.09.2021 stellen wir folgenden Antrag zur Abstimmung:

1) Wegen der nun verstärkten Ansteckung durch die Delta Variante (VOC) des SARS-CoV-2 Virus wird
die Verwaltung beauftragt für Klassenräume der Kinder im Alter bis 12 Jahre, d.h. alle KiTas, Grund- und
Förderschulen, in den weiterführenden Schulen nur für die 5. und 6. Klassen, die in der
Verantwortungshoheit der Stadt Würzburg sind, Luftreinigungssysteme zu bestellen und diese umgehend aufzustellen.
2) Die Verwaltung beantragt umgehend entsprechende Fördermittel.
3) Die Verwaltung schließt mit/nach der Anschaffung Wartungsverträge für die Geräte ab.
4) Die Differenzsumme nach etwaig erfolgreichen Förderanträgen muss aus dem städtischen Haushalt
entnommen werden, ggf. mit einem Nachtragshaushalt.

Begründung:

Die COVID-19 Pandemie hat global und national wieder an Fahrt gewonnen. Die Infektionszahlen von
Kindern und Jugendlichen in Deutschland ist besorgniserregend. Nur die Hospitalisierungsinzidenzen
stimmen optimistisch. Eine Durchimpfung der Kinder unter 12 Jahren ist zurzeit wegen der fehlenden
Zulassung nicht möglich. Eine Zunahme der Infektionsdynamik in den kommenden Winter hinein, ist zu
erwarten.

Alle Ebenen der Politik sind in der Verantwortung, dem Bildungsauftrag für die Kinder und
Jugendlichen nachzukommen. Es ist unsere Verantwortung die Kinder vor gefährlichen Infektionen zu
schützen und gleichzeitig Wechsel- und Distanzunterunterricht zu vermeiden. In der Pandemie sind verschiedene Präventionsmodule notwendig, um zusammen das Ansteckungsrisiko zu minimieren.

Neben regelmäßigen Testungen und dem Einhalten von Abständen, können regelmäßiges Lüften in Kombination mit Luftreinigungssystemen das Risiko eines Spreader-Events reduzieren (Umweltbundesamt 11.02.2021). Die Evidenz liegt auf der Hand. Verzögerungen durch eine Europa-weite Ausschreibung sind nicht zu erwarten, da hier eine verkürzte Ausschreibung seit Monaten möglich ist.

Der Beschluss bleibt weiterhin bestehen: Bei Generalsanierungen und Neubauten erfolgt der Einbau
von festverbauten raumlufttechnischen Anlagen.